Montage, Anschlüsse und was bauseits heißt
Die Position „Montage" mit einem Betrag sagt nichts. Wer Strom, Wasser und Abluft herstellt, entscheidet über vierstellige Nachträge.
4.8.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- „Bauseits" heißt: Sie beauftragen und bezahlen es selbst, zusätzlich zum Angebot.
- § 631 Abs. 1 BGB knüpft die Vergütung an das versprochene Werk — versprochen ist nur, was beschrieben ist.
- Klären Sie vier Gewerke einzeln: Starkstrom, Wasser und Abwasser, Abluft, Entsorgung der Altküche.
- § 434 Abs. 4 BGB behandelt die unsachgemäße Montage als Sachmangel, wenn die Montage geschuldet war.
„Montage 780,00 Euro." Ein Wort, ein Betrag. Bei einer Küche für 14.800 Euro ist das die Position, an der das Geld hängt, das im Angebot nicht steht.
Das Wort, das Sie suchen
Bauseits. Es steht meist in einer eigenen Zeile ohne Betrag, manchmal nur als Fußnote, und es bedeutet: nicht enthalten, von Ihnen zu beauftragen und zu bezahlen.
„Elektro- und Wasseranschluss bauseits" liest sich wie eine Randbemerkung und ist ein Auftrag an zwei Handwerksbetriebe. Was das kostet, hängt am Zustand der Wohnung — bei unveränderter Anordnung wenig, bei einer verschobenen Spüle deutlich mehr.
Der Punkt ist nicht, dass Betriebe das bauseits stellen. Der Punkt ist, dass die Summe im Angebot dann nicht die Summe des Projekts ist.
Vier Gewerke, die einzeln geklärt gehören
Starkstrom. Kochfeld und in vielen Fällen der Backofen brauchen einen entsprechend abgesicherten Anschluss. Ob der vorhandene genügt, sagt eine Elektrofachkraft nach einem Blick in den Verteiler — vor der Bestellung, nicht am Liefertag.
Wasser und Abwasser. Bleibt die Spüle an ihrem Platz, ist es ein Anschluss. Wandert sie um zwei Meter, sind es Leitungen, Stemmarbeiten und Fliesen.
Abluft. Bei einer Abluftesse gehört ein Mauerdurchbruch oder ein vorhandener Schacht dazu, dazu Kernbohrung und Außenblende. Steht die Esse im Angebot und der Durchbruch nicht, fehlt der teurere Teil.
Entsorgung der Altküche. Demontage, Abtransport, Entsorgungsgebühr. Drei Leistungen, die häufig als eine gedacht und als keine angeboten werden.
Was die Position Montage enthalten sollte
- Aufstellen und Ausrichten der Möbel
- Befestigung an der Wand
- Anpassen an Wandverläufe, Sockel und Passleisten
- Zuschnitt und Montage der Arbeitsplatte, sofern nicht getrennt aufgeführt
- Anschluss der Geräte an vorhandene Anschlüsse
- Silikonarbeiten und Endreinigung
- Abtransport des Verpackungsmaterials
Der letzte Punkt klingt nebensächlich. Eine Küche kommt in einer Menge Karton, und wer den stehen lässt, hat Ihnen eine halbe Woche Arbeit hinterlassen.
Warum das eine Frage der Beschreibung ist
§ 631 Abs. 1 BGB verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und den Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Versprochen ist, was beschrieben ist. Ein Wort ohne Umfang beschreibt nichts, und die Auslegung im Nachhinein ist eine Diskussion, in der beide Seiten recht zu haben glauben.
Ist die Montage geschuldet und wird sie unsachgemäß ausgeführt, behandelt § 434 Abs. 4 BGB das als Sachmangel. Auch deshalb lohnt es, den Umfang schriftlich zu haben: Er bestimmt, wofür jemand einsteht.
Der Ablauf, der Ärger vermeidet
- Aufmaß durch den Küchenbetrieb, vor der Bestellung
- Elektrofachkraft und Installateur sehen sich die Planung an
- Vorarbeiten werden terminiert und ausgeführt
- Lieferung und Montage
- Anschluss der Geräte
- Abnahme mit Mängelliste
Zwischen Schritt 2 und 3 liegt der Zeitpunkt, an dem die bauseitigen Kosten feststehen. Wer erst nach der Unterschrift dorthin kommt, hat die Summe akzeptiert, bevor er sie kannte.
Die Nachfrage
zum Angebot Nr. … bitte ich um eine Aufstellung der in der Position Montage enthaltenen Leistungen sowie um eine Liste aller Leistungen, die bauseits zu erbringen sind. Insbesondere bitte ich um Angabe, wer den Starkstromanschluss, den Wasser- und Abwasseranschluss, die Abluftführung und die Entsorgung der Altküche herstellt.
Fünf Zuordnungen. Jede einzelne kann vier- statt dreistellig sein, und alle fünf stehen in keinem Angebot, in dem nicht danach gefragt wurde.
Im Text genannte Grundlagen
§ 434 Abs. 4 BGB · § 631 Abs. 1 BGB