Für Bauherren mit Honorarrechnung
Architektenrechnung nachvollziehen – Position für Position
- PDF, JPG oder PNG hochladen
- Systematisch prüfen lassen
- Kostenlose Vorschau bewerten
Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Nebenkosten und Abschläge entscheiden darüber, ob eine Honorarrechnung nachvollziehbar ist. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben fehlen, welche Rechenwege offenbleiben und wo eine präzise Rückfrage an das Büro ansetzt.
- Offengelegte Kriterien: Jeder Prüfpunkt und seine fachliche Grundlage sind vorab einsehbar.
- Lückenlose Herleitung: Zu jedem Befund erhalten Sie Fundstelle und maßgebliche Vorschrift.
- Direkt handlungsfähig: Der Bericht enthält sachliche, versandfertige Rückfragen an das Architekturbüro.
- Risikofreier Einstieg: Die Vorschau ist kostenlos; ohne Befund wird kein Bericht angeboten.
Ihr Ergebnis
Aus jeder Auffälligkeit wird eine nachvollziehbare Rückfrage
Jeder Befund verbindet drei Dinge: die Originalstelle aus Ihrem Dokument, den transparenten Prüfmaßstab und eine sachliche Formulierung für den nächsten Schritt. So sieht das an einem Beispiel aus.
Honorarschlussrechnung Nr. 2026-114
Einfamilienhaus, Neubau · Leistungsphasen 1 bis 8 · Rechnungsbetrag 28.560,00 Euro brutto
| A | Anrechenbare Kosten (Grundlage: nicht angegeben) | — |
| B | Honorarzone III, Honorar Lph 1–8 | 21.400,00 |
| C | Besondere Leistung: Betreuung Ausschreibung | 1.850,00 |
| D | Nebenkosten pauschal 8 % | 1.860,00 |
| Nettobetrag | 25.110,00 | |
| Umsatzsteuer 19 % | 4.770,90 | |
| Rechnungsbetrag | 29.880,90 | |
| E | abzüglich Abschlagszahlungen | 1.320,90 |
Die anrechenbaren Kosten sind nicht beziffert und die Kostenermittlung ist nicht benannt. Ohne beides lässt sich das Honorar nicht nachrechnen.
Acht Leistungsphasen in einer Position. Welcher Prozentsatz auf welche Phase entfällt, steht nicht da.
Besondere Leistungen sind nach der HOAI 2021 gesondert zu vereinbaren. Im Vertrag steht dazu nichts.
Nebenkostenpauschale ohne Vereinbarung im Vertrag, 8 Prozent des Honorars.
Sie haben 14.200 Euro an Abschlägen genannt, abgezogen wurden 1.320,90 Euro. Differenz: 12.879,10 Euro.
Präziser Leistungsumfang: Wir prüfen die formale und rechnerische Nachvollziehbarkeit der Rechnung anhand von HOAI, Steuerrecht und Ihren hochgeladenen Unterlagen. Ob das Honorar im Einzelfall geschuldet oder der Höhe nach angemessen ist, lässt sich daraus allein nicht entscheiden. Dafür werden Vertrag, Bauakte und fachlicher oder rechtlicher Rat benötigt.
Vom Dokument zur Entscheidung
Transparent in vier Schritten
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Architekten- oder Ingenieurrechnung als PDF, JPG, PNG, bis zu 30 Seiten. Ergänzt um wenige Angaben, die für diese Prüfung relevant sind.
Systematisch prüfen
Das Dokument wird Punkt für Punkt gegen den veröffentlichten Kriterienkatalog geprüft – nach demselben Maßstab bei jedem Vorgang.
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Kostenlos sehen Sie Anzahl und Einordnung der Befunde sowie einen Punkt vollständig – einschließlich der Stelle aus Ihrem Dokument.
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Erst jetzt entscheiden Sie über den vollständigen PDF-Bericht mit allen Befunden und den dazugehörigen Rückfragen.
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Die kostenlose Vorschau zeigt Ihnen, ob verwertbare Befunde vorliegen. Einen Bericht kaufen Sie nur, wenn Sie die vollständige Einordnung und alle formulierten Rückfragen nutzen möchten. Ist das Dokument unlesbar oder ergibt die Prüfung keinen Befund, wird kein Bericht angeboten.
Bericht
79,90 €- Alles, was uns aufgefallen ist, das Schwerste zuerst
- Zu jedem die Stelle aus Ihrer Rechnung
- Zu jedem Punkt ein fertiger Satz zum Abschreiben oder Vorlesen
- Um wie viel Geld es ungefähr geht, einzeln und zusammen
- PDF sofort und per E-Mail, mit der Version unserer Liste
Bericht mit Anschreiben
119,90 €- Alles aus dem Bericht
- Fertiges Anschreiben an das Büro, genau zu dem, was bei Ihnen steht
- Liste zum Abhaken: welche Unterlagen Sie anfordern sollten
- Ergebnis 14 Tage abrufbar, PDF sofort und per E-Mail
Unser Prüfmaßstab ist vorab einsehbar
Jeder Prüfpunkt ist mit Grundlage, Gewichtung und fachlicher Grenze veröffentlicht. So wissen Sie bereits vor dem Upload, nach welchem Maßstab Ihr Dokument untersucht wird.
Häufige Fragen
Architektenrechnung prüfen
- Sagen Sie mir, ob das Honorar zu hoch ist?
- Nein. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 und der HOAI 2021 gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Ein Honorar kann also nicht mehr „über dem Höchstsatz" liegen. Maßstab ist, was Sie vereinbart haben. Wir stellen die Rechnung Ihrer Vereinbarung gegenüber und sagen, wo sie abweicht.
- Was finden Sie typischerweise?
- Am häufigsten fehlende Angaben: keine anrechenbaren Kosten beziffert, Leistungsphasen als Sammelposition statt einzeln, Nebenkostenpauschale ohne Vereinbarung im Vertrag. Der größte Geldeffekt kommt meist von nicht abgezogenen Abschlagszahlungen. Das ist selten, aber wenn es auftritt, geht es um vierstellige Beträge.
- Was brauche ich zum Hochladen?
- Die Rechnung reicht. Besser wird die Prüfung mit dem Architektenvertrag dazu, weil sich dann Honorarvereinbarung und Nebenkostenregelung gegenprüfen lassen. Vier Dateien sind möglich, PDF oder Foto.
- Ist das eine Rechtsberatung?
- Nein, und sie darf es auch nicht sein. Wir stellen fest, was in der Rechnung steht und was fehlt. Ob sich daraus ein Anspruch ergibt und ob Sie zahlen müssen, beantwortet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Mit unserer Liste dauert das Erstgespräch kürzer.
- Prüfen Sie auch, ob am Bau etwas falsch gemacht wurde?
- Nein. Wir sehen nur die Rechnung. Ob eine Planung fachlich taugt oder eine Bauleitung ihre Aufgabe erfüllt hat, beurteilt ein Sachverständiger vor Ort.
- Was passiert mit meinen Unterlagen?
- Sie werden für die Prüfung an Anthropic übertragen und dort nicht zum Training verwendet. Das Prüfergebnis liegt 14 Tage bei uns und wird danach automatisch gelöscht. Die Frist ist als technische Ablaufzeit gesetzt, nicht als Vorsatz.
- Und wenn nichts gefunden wird?
- Dann sagen wir das und bieten keinen Bericht an. Ein Bericht über nichts ist nichts wert. Das gilt auch, wenn die Datei unlesbar ist oder gar keine Rechnung enthält.
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