Ratgeber Werkstattrechnung prüfen

Werkstattrechnung lesen — die Reihenfolge

Vier Durchgänge, in denen sich fast jede Werkstattrechnung klären lässt: Summe, Arbeit, Material, Absprache.

9.8.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Prüfen Sie in vier Durchgängen: Summe, Arbeitspositionen, Material, Abgleich mit der Absprache.
  • § 14 Abs. 4 UStG nennt die Pflichtangaben; die kritischste ist die Beschreibung von Art und Umfang der Leistung.
  • Eine Position „Reparatur laut Auftrag" ohne Arbeitswerte und Verrechnungssatz ist für niemanden nachprüfbar.
  • Ob eine Reparatur nötig oder fachgerecht war, sieht man am Fahrzeug, nicht am Dokument.

Eine Werkstattrechnung hat selten mehr als zwölf Positionen und ist trotzdem schwer zu lesen, weil vier verschiedene Dinge darin stecken: Arbeit, Teile, Pauschalen und Steuer. Wer sie getrennt durchgeht, braucht eine halbe Stunde.

Erster Durchgang: die Summe

Addieren Sie die Einzelpositionen und vergleichen Sie mit dem Nettobetrag. Prüfen Sie den Steuerbetrag gegen den Nettobetrag.

Das klingt banal und ist der schnellste Weg, eine Fehlerquelle auszuschließen. Stimmt die Summe, wissen Sie, dass eine Differenz zu Ihrer Erwartung in einer Position liegt und nicht im Rechenwerk.

Zweiter Durchgang: die Arbeit

Zu jeder Arbeitsposition gehören drei Angaben: was gemacht wurde, wie viele Arbeitswerte oder Stunden dafür angesetzt sind und welcher Verrechnungssatz gilt.

Fehlt die erste, ist die Position eine Behauptung. Fehlen die zweite oder dritte, lässt sich der Betrag nicht nachrechnen — auch nicht von jemandem, der die Vorgabezeiten kennt.

Was Sie an dieser Stelle nicht beurteilen können, ist die Höhe der Arbeitswerte. Die Zeitvorgaben der Hersteller sind lizenziert und stehen weder Ihnen noch uns zur Verfügung. Mehr dazu im Beitrag über Arbeitswerte.

Dritter Durchgang: das Material

Jedes Teil gehört mit Bezeichnung, Menge und Einzelpreis auf die Rechnung. Eine Sammelposition „Ersatzteile 612,00 Euro" erfüllt das nicht.

Prüfen Sie in derselben Minute zwei weitere Dinge. Ist erkennbar, ob Original-, Ident- oder gebrauchte Teile verbaut wurden? Und steht neben dem Material eine Kleinteilepauschale, und in welchem Verhältnis zur Materialsumme?

Vierter Durchgang: die Absprache

Der Durchgang mit dem größten Geldeffekt, und der einzige, für den Sie etwas beisteuern müssen.

Legen Sie den Kostenvoranschlag daneben, wenn es einen gab, und schreiben Sie auf, was beauftragt war. Dann prüfen Sie zwei Fragen: Liegt die Rechnung über dem Voranschlag, und um wie viel? Und enthält sie Arbeiten, die nicht beauftragt waren?

Beides sind Feststellungen mit Zahlen, und beide führen zu einer Nachfrage, die beantwortet wird.

Was das Gesetz an Form verlangt

§ 14 Abs. 4 UStG zählt auf, was auf einer Rechnung stehen muss: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt und Steuerbetrag getrennt.

Die kritische ist die Leistungsbeschreibung. „Reparatur laut Auftrag" lässt weder Art noch Umfang erkennen — und ohne beides ist die Rechnung für Sie, für eine Versicherung und für ein Gericht gleichermaßen unlesbar.

Fehlende Pflichtangaben machen die Forderung nicht hinfällig. Sie begründen Ihren Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung, und das ist eine Bitte, kein Streit.

Zwei Angaben, die niemand vermisst

Das Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer. Ohne sie lässt sich die Rechnung später keinem Fahrzeug zuordnen — bei einer Gewährleistungsfrage oder beim Verkauf ist das die erste Frage.

Der Kilometerstand bei Annahme. Er datiert den Zustand des Fahrzeugs. Bei einer Diskussion über eine Folgereparatur ist er die einzige Zahl, die den Zeitpunkt festhält.

Wo diese Prüfung endet

Sie sagt nicht, ob eine Reparatur nötig war. Sie sagt nicht, ob sie fachgerecht ausgeführt wurde. Und sie sagt nicht, ob die angesetzten Arbeitswerte der Höhe nach angemessen sind.

Für die ersten beiden müsste jemand das Fahrzeug gesehen haben. Für das dritte braucht es die Vorgabezeiten des Herstellers. Beides steht auf dieser Seite, damit niemand mehr erwartet, als hier möglich ist.

Im Text genannte Grundlagen

§ 14 Abs. 4 UStG

Werkstattrechnung prüfen

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Werkstattrechnung oder Kostenvoranschlag prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.