Ratgeber Werkstattrechnung prüfen
Kostenvoranschlag überschritten — und jetzt?
§ 649 BGB verlangt bei wesentlicher Überschreitung eine unverzügliche Anzeige. Wie Sie die Differenz feststellen und was Sie schreiben.
3.8.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung, keine feste Zusage.
- § 649 Abs. 2 BGB verlangt bei einer wesentlichen Überschreitung eine unverzügliche Anzeige und gibt dem Besteller ein Kündigungsrecht.
- Das Gesetz nennt keine Prozentzahl; in der Praxis wird häufig eine Größenordnung von 10 bis 20 Prozent herangezogen.
- Stellen Sie zuerst die Differenz fest — beide Beträge, absolut und in Prozent — und fragen Sie danach.
Der Voranschlag lautete auf 1.180 Euro, die Rechnung auf 1.940. Angerufen hat niemand. Bevor Sie schreiben, brauchen Sie drei Zahlen und einen Satz aus dem Gesetz.
Die drei Zahlen
Betrag des Voranschlags. Betrag der Rechnung. Differenz, absolut und in Prozent.
In diesem Beispiel: 760 Euro, das sind 64 Prozent über dem Voranschlag. Diese Prozentzahl ist die Zahl, die Sie nennen — sie ordnet die Sache ein, ohne dass Sie etwas behaupten müssen.
Achten Sie darauf, Vergleichbares zu vergleichen. Ein Voranschlag über einen Nettobetrag gegen eine Rechnung über brutto ergibt eine Differenz, die es nicht gibt.
Was das Gesetz sagt
§ 649 Abs. 2 BGB: Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags zu erwarten, hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen. Dem Besteller steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu.
Zwei Dinge stecken darin. Erstens die Anzeigepflicht — sie greift, sobald sich die Überschreitung abzeichnet, nicht erst bei der Rechnung. Zweitens das Kündigungsrecht, das nur etwas wert ist, wenn Sie rechtzeitig erfahren, was auf Sie zukommt.
Was das Gesetz nicht sagt, ist eine Prozentzahl. Was wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab; in der Praxis wird häufig eine Größenordnung von 10 bis 20 Prozent herangezogen. Ob Ihre Überschreitung wesentlich war, ist eine Rechtsfrage.
Was Sie an der Rechnung prüfen
Nimmt sie auf den Voranschlag Bezug? Nennt sie dessen Datum und Betrag? Wenn nicht, holen Sie den Voranschlag heraus und legen Sie beide nebeneinander.
Position für Position. Welche Positionen sind teurer geworden, welche neu hinzugekommen? Die zweite Gruppe ist die interessantere: Neue Positionen sind entweder Arbeiten, die sich erst gezeigt haben, oder Arbeiten, die nicht beauftragt waren.
Der Zeitpunkt. Wann wurde der Voranschlag erstellt, wann lief die Arbeit, wann kam die Rechnung? Wenn zwischen Beginn und Rechnung mehrere Tage lagen, gab es Zeit für einen Anruf.
Wenn sich der Umfang tatsächlich geändert hat
Das ist der Normalfall, und er ist kein Vorwurf. Bei einer Reparatur zeigt sich häufig erst nach dem Zerlegen, was tatsächlich defekt ist.
Was in diesem Fall zählt, ist die Anzeige. Ein Anruf, eine Nachricht, eine kurze Mail — irgendetwas, das dokumentiert, dass Sie vor der Ausführung informiert wurden und zugestimmt haben.
Wenn Sie zugestimmt haben, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, ist genau das Ihre Frage.
Die Nachfrage
zur Rechnung Nr. … vom …: Ihr Kostenvoranschlag vom … lautete auf … Euro, die Rechnung beläuft sich auf … Euro. Das ist eine Überschreitung von … Euro oder … Prozent. Bitte teilen Sie mir mit, welche Arbeiten über den Voranschlag hinaus ausgeführt wurden, wann sich der Mehraufwand gezeigt hat und wann und mit wem er abgestimmt wurde.
Drei Zahlen, drei Fragen, keine Rechtsbehauptung. Die letzte Frage ist die, um die es geht.
Zwei Dinge, die Sie lassen sollten
Den Voranschlagsbetrag überweisen und den Rest ignorieren. Ob und in welcher Höhe Sie zurückbehalten dürfen, ist eine Rechtsfrage. Eine Teilzahlung ohne Erläuterung wird als Verzug gelesen, nicht als Einwand.
Auf die Herausgabe des Fahrzeugs pochen, ohne die Lage zu kennen. § 647 BGB gibt dem Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an der von ihm ausgebesserten Sache, wenn sie zu diesem Zweck in seinen Besitz gelangt ist. Ob und in welchem Umfang das hier greift, gehört in eine Beratung — aber es ist der Grund, warum diese Diskussion selten am Tresen gewonnen wird.
Für das nächste Mal
Lassen Sie sich den Kostenvoranschlag schriftlich geben, mit Stundensatz und Positionen. Und sagen Sie einen Satz dazu: dass Sie vor jeder Arbeit, die darüber hinausgeht, informiert werden wollen.
Das kostet nichts, wird selten abgelehnt und erspart genau diese Diskussion.
Im Text genannte Grundlagen
§ 647 BGB · § 649 Abs. 2 BGB