Ratgeber Werkstattrechnung prüfen

Ersatzteile — Bezeichnung, Menge, Einzelpreis

Warum eine Sammelposition „Ersatzteile" nicht genügt, was Original-, Ident- und Gebrauchtteile unterscheidet und wie Sie aufschlüsseln lassen.

5.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG verlangt Menge und Art der gelieferten Gegenstände — eine Sammelposition erfüllt das nicht.
  • Zu jedem Teil gehören Bezeichnung, Menge und Einzelpreis, möglichst mit Teilenummer.
  • Ob Original-, Ident- oder gebrauchte Teile verbaut wurden, ändert Preis und Gewährleistungslage und sollte erkennbar sein.
  • Eine Kleinteilepauschale ist üblich; aussagekräftig ist ihr Verhältnis zur Material- und Arbeitssumme.

„Ersatzteile 612,00 Euro." Eine Zeile, ein Betrag, und keine Möglichkeit zu erkennen, was für dieses Geld ins Fahrzeug gekommen ist.

Was das Gesetz verlangt

§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG verlangt die Angabe von Menge und Art der gelieferten Gegenstände. Eine Sammelposition ohne Aufschlüsselung erfüllt das nicht.

Das ist kein formaler Punkt. Aus der Angabe folgt praktisch alles Weitere: ob Sie den Preis vergleichen können, ob Sie bei einem Defekt wissen, welches Teil betroffen ist, und ob sich bei einem Weiterverkauf belegen lässt, was verbaut wurde.

Was zu jedem Teil gehört

  • Bezeichnung, so konkret wie möglich
  • Teilenummer, wenn vorhanden
  • Menge
  • Einzelpreis

Mit der Teilenummer können Sie den Preis in einem Onlinekatalog nachschlagen. Das ist nicht der Beweis eines Fehlers — ein Handelsaufschlag ist üblich und deckt Beschaffung, Lagerhaltung und Gewährleistung ab —, aber es ist die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Größenordnung zu haben.

Die drei Teilequalitäten

Originalteile. Vom Fahrzeughersteller, in dessen Verpackung. Teuerste Variante, und bei Fahrzeugen in der Herstellergarantie oft vorgeschrieben.

Identteile. Vom selben Zulieferer, der auch den Hersteller beliefert, ohne dessen Logo. Qualitativ vergleichbar, im Preis darunter.

Gebrauchte oder aufgearbeitete Teile. Bei älteren Fahrzeugen und bei bestimmten Komponenten üblich und wirtschaftlich sinnvoll.

Alle drei sind legitim. Was auf die Rechnung gehört, ist die Angabe, welche verbaut wurde — sie entscheidet über den Preis und darüber, welche Gewährleistung Sie haben.

Wenn Ihr Fahrzeug in einer Herstellergarantie steht, ist das keine Nebenfrage. Klären Sie vorher, welche Teile verwendet werden dürfen.

Die Kleinteilepauschale

Schrauben, Clips, Dichtmittel, Reiniger, Entsorgung von Betriebsstoffen. Diese Positionen einzeln abzurechnen wäre teurer als die Teile selbst, deshalb ist eine Pauschale üblich und sinnvoll.

Aussagekräftig ist nicht ihr absoluter Betrag, sondern ihr Verhältnis. Teilen Sie die Pauschale durch die Summe aus Material und Arbeit. Ein Wert im niedrigen einstelligen Prozentbereich ist unauffällig; ein zweistelliger ist eine Frage.

Diese Rechnung bewertet nichts. Sie liefert eine Zahl, mit der sich fragen lässt.

Der Doppelansatz, den Sie suchen

Ein Teil, das in einer Pauschalposition steckt und zusätzlich einzeln erscheint. Das passiert selten aus Absicht und meist dann, wenn eine Arbeit zunächst pauschal angeboten und dann nach Aufwand abgerechnet wurde.

Gehen Sie die Teileliste einmal gegen die Arbeitspositionen durch: Steht ein Teil da, das zu einer Arbeit gehört, die pauschal abgerechnet ist? Dann ist das die Frage.

Die Nachfrage

zur Rechnung Nr. … bitte ich um eine Aufstellung der verwendeten Ersatzteile mit Bezeichnung, Teilenummer, Menge und Einzelpreis. Zudem bitte ich um die Angabe, ob es sich um Original-, Ident- oder aufgearbeitete Teile handelt.

Zwei Sätze. Die Daten stehen im Auftrag der Werkstatt; sie sind nur nicht auf die Rechnung gewandert.

Was danach kommt

Wenn die Aufstellung da ist, dauert die Prüfung zehn Minuten. Preise stichprobenartig nachschlagen, Mengen gegen die beschriebenen Arbeiten halten, nach Doppelungen suchen.

Und heben Sie die Liste auf. Bei der nächsten Reparatur an derselben Baugruppe ist sie der Beleg dafür, was vor zwei Jahren verbaut wurde — und bei einem Verkauf ist sie ein Argument.

Im Text genannte Grundlagen

§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG

Werkstattrechnung prüfen

15 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.1.0. Die Vorschau kostet nichts.

Werkstattrechnung oder Kostenvoranschlag prüfen

Weitere Beiträge

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.