Ratgeber Handwerkerrechnung prüfen

Handwerkerrechnung höher als erwartet: die ersten Schritte

Fünf Dinge, die Sie selbst an der Rechnung prüfen können, bevor Sie überweisen oder die Zahlung zurückhalten. Plus der Text für die Rückfrage.

8.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Addieren Sie zuerst die Einzelpositionen und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem ausgewiesenen Nettobetrag.
  • Bei Abrechnung nach Aufwand gehören Tage, Zahl der Monteure und Stunden auf die Rechnung, sonst ist nichts nachvollziehbar.
  • Für Monteurstunden im Bau- und Ausbaugewerbe liegt der übliche Rahmen bei etwa 55 bis 95 Euro netto.
  • Der häufigste Fund ist eine Leistung, die als Einzelposition und noch einmal in einer Pauschale auftaucht.

Die Rechnung ist da und liegt weit über dem, womit Sie gerechnet haben. Der Impuls, sofort anzurufen, ist verständlich. Er hilft nur wenig, solange Sie nicht sagen können, welche Position Sie meinen. Die folgenden fünf Schritte schaffen Sie in einer halben Stunde am Küchentisch.

1. Zusammenrechnen

Klingt banal, lohnt sich trotzdem. Addieren Sie die Einzelpositionen und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Nettobetrag. Dann den Steuerbetrag: 19 Prozent vom Netto, kaufmännisch gerundet. Dann die Bruttosumme.

Weicht etwas ab, notieren Sie den genauen Differenzbetrag. Eine Nachfrage mit Zahl wird anders beantwortet als eine ohne.

2. Stunden gegen den Kalender halten

Bei Abrechnung nach Aufwand sollte auf der Rechnung stehen, an welchen Tagen wie viele Monteure wie lange da waren. Steht dort nur eine Gesamtstundenzahl, können Sie nichts nachvollziehen. Und der Betrieb im Streitfall nichts belegen: Die Darlegungslast für den abgerechneten Aufwand liegt bei ihm.

Halten Sie die Zahl gegen Ihre Erinnerung. Zwei Monteure, ein halber Tag, das sind acht bis neun Stunden. Sechzehn brauchen eine Erklärung.

3. Stundensatz gegen die übliche Spanne

Für Monteurstunden im Bau- und Ausbaugewerbe liegt der übliche Rahmen bei etwa 55 bis 95 Euro netto. Regional verschieden, je nach Gewerk verschieden. Das ist ein Orientierungswert aus der Branchenkalkulation, keine amtliche Größe und keine Obergrenze.

Liegt der Satz darüber, ist das kein Vorwurf. Es ist eine Nachfrage wert. Entscheidend ist ohnehin, was vereinbart war. War nichts vereinbart, gilt nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung, und genau darüber lässt sich dann reden.

Mehr dazu: Was eine Handwerkerstunde kostet.

4. Nach Doppelungen suchen

Häufigster Fall: Eine Leistung steht als Einzelposition in der Liste und noch einmal in einer Pauschale weiter unten. Zweithäufigster: Anfahrten. Zwei bei zwei Einsatztagen sind selbstverständlich, zwei bei einem nicht. Dritter Fall: Kleinmaterial pauschal, und dieselben Kleinteile noch einmal einzeln.

5. Nach den Arbeitskosten schauen

Der Punkt, der am häufigsten Geld kostet und am seltensten auffällt. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bringt 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung: Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten müssen getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sein. Steht auf der Rechnung nur eine Gesamtsumme, ist der Abzug weg.

Eine korrigierte Rechnung kostet den Betrieb zehn Minuten. Details: Arbeitskosten nicht getrennt ausgewiesen.

Was Sie danach schreiben

Sammeln Sie Ihre Punkte in einer Mail. Sachlich, nummeriert, jede Nachfrage mit Positionsnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rechnung Nr. … vom … Bevor ich sie ausgleiche, habe ich drei Rückfragen:

1. Bitte schlüsseln Sie Position 3 („Reparaturarbeiten, pauschal") nach Art und Umfang der Arbeiten auf. 2. Bitte weisen Sie die Arbeitskosten getrennt von den Materialkosten aus, damit ich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen kann. 3. Bitte teilen Sie mir mit, an welchen zwei Tagen die unter Position 2 abgerechneten Anfahrten stattgefunden haben.

Sobald die Punkte geklärt sind, überweise ich den dann offenen Betrag umgehend.

Der letzte Satz ist der wichtigste. Er zeigt, dass Sie zahlen wollen und nicht auf Zeit spielen.

Drei Dinge, die Sie sich sparen sollten

Die Zahlung kommentarlos einstellen. Ob und in welcher Höhe Sie zurückbehalten dürfen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Das ist eine Rechtsfrage für einen Anwalt, nicht für einen Ratgeber.

Kommentarlos überweisen, obwohl Punkte offen sind. Eine bezahlte Rechnung können Sie zwar weiterhin beanstanden. Das Gespräch wird danach erfahrungsgemäß zäher.

In Verdächtigungen abrutschen. Sachliche Nachfragen mit Positionsnummer werden beantwortet. Vorwürfe führen zu Verteidigung.

Wenn Sie es nicht selbst machen wollen

Dafür gibt es unsere Prüfung: Rechnung hochladen, Abgleich gegen 33 veröffentlichte Punkte, kostenlose Vorschau. Sie sehen sofort, ob es überhaupt etwas zu besprechen gibt.

Im Text genannte Grundlagen

§ 35a EStG · § 632 Abs. 2 BGB

Handwerkerrechnung prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.