Ratgeber Handwerkerrechnung prüfen

Anwalt, Sachverständiger oder selbst nachsehen

Was eine Erstberatung nach § 34 RVG kostet, wann sich ein Bausachverständiger lohnt und wie weit Sie ohne beides kommen.

14.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • § 34 RVG deckelt die anwaltliche Erstberatung gegenüber Verbrauchern auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  • Ein Bausachverständiger beurteilt die Leistung selbst und kostet schnell vierstellig.
  • Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG prüfen Sie selbst in einer Viertelstunde.
  • Eine technische Plausibilitätsprüfung beantwortet die Vorfrage: ob es überhaupt etwas zu besprechen gibt.

Bei einer Rechnung über 1.200 Euro ist die Frage nicht nur, ob etwas nicht stimmt. Sie ist auch, was die Klärung kosten darf. Drei Wege, drei Preisschilder, drei verschiedene Ergebnisse.

Anwalt: bis 190 Euro netto für die Erstberatung

§ 34 RVG deckelt die Erstberatung gegenüber Verbrauchern auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, solange nichts anderes vereinbart wurde. Mit Umsatzsteuer sind das rund 226 Euro. Fragen Sie beim Terminieren nach, ob die Kanzlei zu diesem Satz berät; verpflichtet ist sie zu einer Erstberatung nicht.

Dafür bekommen Sie das, was sonst niemand liefern darf: eine Aussage dazu, ob die Forderung besteht, ob Sie zurückhalten dürfen und in welcher Höhe. Das ist Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Geht es weiter als bis zur Beratung, richtet sich das Honorar nach dem Streitwert. Bei 1.200 Euro Gegenstandswert liegt eine 1,3-Geschäftsgebühr samt Auslagen und Umsatzsteuer im Bereich von etwa 200 bis 250 Euro. Prüfen Sie vorher Ihre Rechtsschutzversicherung. Viele Verträge decken Streit über Handwerkerleistungen ab, oft mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Sinnvoll: wenn schon gemahnt wird, wenn der Betrieb nicht antwortet, wenn es um mehrere tausend Euro geht.

Sachverständiger: schnell vierstellig

Ein Bausachverständiger beurteilt die Leistung selbst. Ob der Estrich die vereinbarte Stärke hat, ob die Abdichtung fachgerecht ausgeführt wurde, ob der abgerechnete Materialeinsatz zur verbauten Menge passt.

Privat beauftragt ist das Honorar frei vereinbar. Ortstermin, Aufmaß und schriftliches Gutachten summieren sich bei kleineren Fällen auf eine niedrige vierstellige Summe. Für gerichtlich bestellte Sachverständige gibt das JVEG die Stundensätze vor, an denen sich viele Büros auch privat orientieren.

Bei einer Rechnung über 1.200 Euro steht das in keinem Verhältnis. Ein Sachverständiger lohnt sich, wenn Sie einen Mangel am Werk behaupten und ihn beweisen müssen. Für die Frage, ob eine Rechnung formal in Ordnung ist, brauchen Sie keinen.

Selbst nachsehen: kostet eine Stunde

Die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG haben Sie in einer Viertelstunde abgehakt. Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Entgelt und Steuerbetrag getrennt.

Schwieriger wird alles, was nicht im Gesetz steht. Ob ein Stundensatz im Rahmen liegt. Ob zwei Anfahrten zu einem Einsatztag passen. Ob dieselbe Leistung zweimal auftaucht, einmal einzeln und einmal in einer Pauschale.

Der Haken liegt woanders: Die meisten Abweichungen auf Handwerkerrechnungen sind fehlende Angaben. Was fehlt, fällt beim Lesen nicht auf.

Vier Punkte, die sich wiederholen

Arbeitskosten nicht getrennt ausgewiesen. Ohne diese Trennung fällt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG weg, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Oft der größte Einzelposten, und er hat nichts damit zu tun, ob die Rechnung hoch oder niedrig ist.

Sammelpositionen. „Reparaturarbeiten, pauschal" erfüllt § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG nicht und macht die Rechnung nebenbei unprüfbar.

Anfahrten, die nicht aufgehen. Zwei Fahrten, ein Einsatztag. Eine Nachfrage wert.

Anzahlungen, die nicht abgezogen sind. Seltener, dafür teuer.

Was dazwischen liegt

Eine technische Plausibilitätsprüfung beantwortet die Vorfrage. Sie sagt, welche Punkte es gibt, worauf sich jeder stützt und wie hoch der finanzielle Effekt ungefähr ist. Sie sagt nicht, ob Sie zahlen müssen. Das ist die Grenze zum RDG.

Mit dieser Liste wird ein Erstberatungsgespräch kürzer und konkreter. In vielen Fällen erübrigt es sich, weil eine sachliche Mail an den Betrieb reicht. Unsere Vorschau zeigt kostenlos, ob es überhaupt etwas zu besprechen gibt.

Woran Sie eine brauchbare Prüfung erkennen

Drei Fragen, egal für welchen Weg Sie sich entscheiden.

Steht der Maßstab vorher fest? Wer Ihnen nicht sagt, wonach er sucht, kann Ihnen hinterher alles als Fund verkaufen.

Ist jeder Fund belegt? Ohne Zitat aus Ihrem Dokument ist eine Feststellung eine Behauptung.

Steht dabei, worauf sie sich stützt? Ein Paragraf oder eine benannte Spanne. „Erfahrungsgemäß" ist keine Grundlage.

Unser Prüfkatalog steht deshalb öffentlich, mit Versionsnummer, und die Nummer steht in jedem Bericht.

Im Text genannte Grundlagen

JVEG · § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG · § 14 Abs. 4 UStG · § 34 RVG · § 35a EStG

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33 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 2026-08-01. Die Vorschau kostet nichts.

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.