Ratgeber Baubeschreibung prüfen
„Sanitärobjekte im Wert von 3.000 Euro" ist keine Beschreibung
Warum Budgetangaben in der Baubeschreibung ein Problem sind, wie viel Prozent der Bausumme so verschwinden und was Sie stattdessen verlangen.
4.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Eine Position, die nur einen Geldbetrag nennt, beschreibt keine Leistung.
- Art. 249 § 2 EGBGB verlangt Angaben zu Art und Umfang der Leistungen, nicht zu ihrem Wert.
- Verlangen Sie Produkte mit Hersteller und Typ oder wenigstens Qualitätsstufen mit Beispielen.
- Addieren Sie alle Budgetpositionen und setzen Sie die Summe ins Verhältnis zur Bausumme — der Anteil ist regelmäßig größer als erwartet.
Der Anbieter nennt es Budget. Der Vertrieb nennt es Gestaltungsspielraum. Für Sie ist es eine Position, deren Inhalt Sie erst im Baumarkt erfahren.
Wie es aussieht
Typische Formulierungen:
- „Sanitärobjekte im Wert von 3.000 Euro (Händler-EK)"
- „Fliesen bis 25 Euro je Quadratmeter"
- „Innentüren Budget 4.500 Euro"
- „Bodenbeläge nach Wahl des Bauherrn, Budget 8.000 Euro"
Einzeln wirkt das großzügig. Rechnen Sie es zusammen: In manchen Baubeschreibungen sind zehn bis fünfzehn Prozent der Bausumme so beschrieben. Bei 400.000 Euro sind das 40.000 bis 60.000 Euro, deren Gegenwert Sie beim Vertragsschluss nicht kennen.
Warum das ein Problem ist
Der Wert ist nicht die Leistung. Art. 249 § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EGBGB verlangen eine Beschreibung der Innenausstattung und ausdrücklich der Sanitärobjekte, Armaturen und Bodenbeläge. Ein Geldbetrag beschreibt nichts.
„Händler-EK" ist keine Größe, die Sie kennen. Ein Budget zum Einkaufspreis des Händlers entspricht einem deutlich niedrigeren Gegenwert im Ausstellungsraum. Wie viel niedriger, sagt Ihnen niemand vorher.
Sie können nicht vergleichen. Zwei Angebote mit unterschiedlichen Budgets für dieselbe Position lassen sich nicht gegeneinanderhalten, solange nicht dasselbe darin steckt.
Die Differenz zahlen Sie. Wenn Ihre Auswahl über dem Budget liegt, zahlen Sie die Differenz — meist zum Verkaufspreis, nicht zum Einkaufspreis.
Was stattdessen dastehen sollte
Produkte mit Hersteller und Typ, oder wenigstens Qualitätsstufen mit Beispielen:
- „WC-Set wandhängend, Villeroy & Boch O.novo, weiß, mit WC-Sitz mit Absenkautomatik"
- „Bodenfliesen Feinsteinzeug 60 × 60, Rutschhemmung R9, aus der Auswahl des Ausstellungsraums …, Preisgruppe 3"
Das lässt Ihnen Auswahl und macht die Position trotzdem prüfbar.
Die Nachfrage
Die Baubeschreibung beschreibt mehrere Positionen nur über einen Geldbetrag, unter anderem …, …, … Art. 249 § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 8 EGBGB verlangen eine Beschreibung der Innenausstattung sowie der Sanitärobjekte, Armaturen und Bodenbeläge im Einzelnen. Bitte ergänzen Sie zu diesen Positionen jeweils Produkt, Hersteller oder Qualitätsstufe.
Wenn Sie die Budgets akzeptieren wollen, weil Sie ohnehin selbst aussuchen möchten, gibt es eine kleinere Version:
Bitte teilen Sie mir zu jeder Budgetposition mit, ob sich der genannte Betrag auf den Einkaufspreis des Händlers oder auf den Verkaufspreis bezieht, und in welchem Ausstellungsraum ich auswählen kann.
Die Rechnung, die Sie selbst machen können
Addieren Sie alle Positionen, die nur einen Betrag nennen. Setzen Sie die Summe ins Verhältnis zur Bausumme. Über zehn Prozent ist ein Wert, bei dem Sie vor der Unterschrift Klarheit brauchen.
Zweite Rechnung: Recherchieren Sie für eine oder zwei Positionen, was Sie für das Budget tatsächlich bekommen. 3.000 Euro Sanitärobjekte für ein Haus mit zwei Bädern und Gäste-WC ist knapp, wenn Sie nicht die Einstiegsserie wollen.
In der Prüfung
Budgetpositionen sind Prüfpunkt BBS-21 in unserem Prüfkatalog. Der Bericht sammelt jede solche Position wörtlich und beziffert, welcher Anteil der Bausumme so beschrieben ist. Die Innenausstattung insgesamt fällt unter BBS-05, die vier ausdrücklich genannten Gewerke unter BBS-08.
Die Vorschau ist kostenlos.
Im Text genannte Grundlagen
Art. 249 § 2 Abs. 1 Nr · EGBGB · § 2 Abs. 1 Nr