Ratgeber Arbeitszeugnis prüfen

Das Ausstellungsdatum und andere stille Signale

Warum ein spätes Datum auffällt, was Rechtschreibfehler und Formatierungen aussagen und worauf Sie beim äußeren Bild achten.

22.7.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Ein Endzeugnis trägt üblicherweise das Datum des letzten Arbeitstages oder ein Datum kurz davor.
  • Ein deutlich späteres Ausstellungsdatum legt einen Streit über das Zeugnis nahe und wird so gelesen.
  • Zur Form gehören Geschäftspapier mit Briefkopf, saubere Rechtschreibung und ein ungeknicktes, fleckenfreies Blatt.
  • Unterschreiben sollte jemand, der Ihnen gegenüber weisungsbefugt war — eine Unterschrift auf gleicher oder niedrigerer Ebene schwächt das Zeugnis.

Manche Signale in einem Zeugnis stehen nicht im Text. Sie stehen im Datum, im Papier und in dem, was jemand nicht korrigiert hat.

Das Datum

Ein Endzeugnis trägt üblicherweise das Datum des letzten Arbeitstages oder ein Datum kurz davor.

Liegt es deutlich später, wirft das eine Frage auf: Musste jemand nachfassen? Gab es Streit? Personalabteilungen rechnen nach.

Ein Abstand von wenigen Tagen ist normal. Ein Abstand von acht Monaten steht für sich.

Wichtig: Ob daraus rechtlich etwas folgt, ist eine offene Frage und hängt am Einzelfall. Was Sie tun können, ist darum bitten, dass das Zeugnis auf das Beendigungsdatum datiert wird.

Rechtschreibung und Grammatik

Ein Zeugnis mit Tippfehlern sagt zweierlei. Entweder hat sich niemand Mühe gegeben, oder es ist Absicht. Das zweite lässt sich nicht beweisen und das erste ist unangenehm genug.

Gehen Sie den Text einmal langsam durch. Achten Sie besonders auf Ihren Namen — ein falsch geschriebener Name im eigenen Zeugnis ist der Klassiker.

Das äußere Bild

Geschäftspapier. Ein Zeugnis auf weißem Kopierpapier ohne Briefkopf erfüllt die Form nicht wirklich.

Knicke und Flecken. Ein Zeugnis, das aussieht, als hätte es im Auto gelegen, wird als solches wahrgenommen. Sie dürfen um ein sauberes Exemplar bitten.

Auffällige Formatierungen. Ungewöhnliche Abstände, plötzlich andere Schrift, eine einzelne Kursivierung. Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO darf ein Zeugnis keine Merkmale enthalten, die eine andere als die aus Form und Wortlaut ersichtliche Aussage treffen.

Ausrufezeichen und Anführungszeichen an ungewöhnlicher Stelle. Ein Klassiker der Geheimzeichen-Literatur. Selten, aber wenn, dann auffällig.

Die Unterschrift

Wer unterschreibt, sollte über Ihnen gestanden haben. Ein Zeugnis, das ein Kollege gleicher Ebene unterschreibt, wirkt schwach.

Ebenso wichtig: die Funktionsangabe. „i. A. Müller" ohne Zusatz sagt nichts. „Dr. Müller, Leiter Personal" sagt, wer beurteilt hat.

Der Vergleich mit dem Zwischenzeugnis

Wenn Sie eines haben, ist es das nützlichste Dokument überhaupt. Legen Sie beide nebeneinander.

Aussagen, die im Zwischenzeugnis standen und im Endzeugnis fehlen, sind der stärkste denkbare Ansatzpunkt. Ein Arbeitgeber, der im Zwischenzeugnis „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" schrieb und im Endzeugnis eine Stufe darunter, muss erklären, was sich geändert hat.

Was Sie schreiben

das Zeugnis vom … trägt das Ausstellungsdatum 14.11.2026, während mein Arbeitsverhältnis am 31.03.2026 endete. Ich bitte Sie, das Zeugnis auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren.

Und bei Fehlern:

im Zeugnis ist mein Nachname auf Seite 1 und Seite 2 unterschiedlich geschrieben. Bitte übersenden Sie mir ein korrigiertes Exemplar.

Beides sind Bitten, denen fast immer entsprochen wird, weil sie niemandem wehtun.

In der Prüfung

Das Ausstellungsdatum ist Prüfpunkt AZG-03 in unserem Prüfkatalog, die Unterschrift AZG-04, Rechtschreibung und äußeres Bild AZG-05, die Form AZG-01. Der Bericht nennt den Abstand zwischen Beendigung und Ausstellung in Tagen und listet gefundene Fehler mit Fundstelle.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

§ 109 Abs. 2 Satz 2 GewO

Arbeitszeugnis prüfen

15 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.

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Weitere Beiträge

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.