Prüfkatalog · Version 0.2.0

Wonach wir Ihre Arbeitszeugnis prüfen

15 Prüfpunkte in 5 Kategorien. Jeder Punkt nennt seine Grundlage: eine Norm oder ein benanntes Referenzband. Die Versionsnummer steht in jedem Bericht — damit bleibt auch in einem halben Jahr nachvollziehbar, nach welchem Maßstab geprüft wurde.

6 × Wesentliche Abweichung7 × Abweichung2 × Hinweis

Form und Pflichtangaben

AZG-01Wesentliche Abweichung

Schriftform und Firmenpapier

Grundlage
§ 109 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 109 Abs. 3 GewO schließt die elektronische Form aus
Geprüft wird
Prüfe, ob das Zeugnis auf Geschäftspapier des Arbeitgebers erstellt und unterschrieben ist. Nenne, was fehlt.
AZG-02Wesentliche Abweichung

Vollständige Personalien und Beschäftigungszeit

Grundlage
§ 109 Abs. 1 Satz 2 GewO, Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit
Geprüft wird
Prüfe, ob Name, Geburtsdatum sowie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses genannt sind. Prüfe außerdem, ob das genannte Enddatum zu der Angabe des Auftraggebers passt.
AZG-04Abweichung

Unterschrift mit Funktionsangabe

Grundlage
Grundsatz der Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 GewO
Geprüft wird
Prüfe, ob die unterzeichnende Person mit Namen und Funktion genannt ist. Eine Unterschrift von jemandem, der hierarchisch unter dem Beurteilten steht, ist eine Feststellung.
AZG-05Abweichung

Rechtschreibung, Streichungen, äußeres Bild

Grundlage
Grundsatz der Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 GewO
Geprüft wird
Sammle Rechtschreib- und Grammatikfehler, auffällige Formatierungen, Streichungen und Auslassungen. Nenne jede Fundstelle wörtlich.
AZG-06Wesentliche Abweichung

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis

Grundlage
§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, Anspruch auf Erstreckung auf Leistung und Verhalten
Geprüft wird
Prüfe, ob das Zeugnis Leistung und Verhalten bewertet. Enthält es nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, ist es ein einfaches Zeugnis; stelle das fest und weise darauf hin, dass ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann.

Inhaltliche Vollständigkeit

AZG-10Wesentliche Abweichung

Tätigkeitsbeschreibung vollständig

Grundlage
§ 109 Abs. 1 Satz 2 GewO, Art der Tätigkeit
Geprüft wird
Vergleiche die im Zeugnis beschriebenen Aufgaben mit den Angaben des Auftraggebers zu seiner Tätigkeit. Nenne jede wesentliche Aufgabe, die im Zeugnis fehlt, und jede Aufgabe im Zeugnis, die nach diesen Angaben nicht zutrifft.
AZG-11Abweichung

Position und Verantwortung erkennbar

Grundlage
Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 GewO
Geprüft wird
Prüfe, ob Position, Weisungsbefugnis und Verantwortungsumfang erkennbar sind. Bei Führungsaufgaben prüfe, ob die Anzahl der geführten Mitarbeiter genannt ist.
AZG-12Hinweis

Zeugnis in der Länge angemessen

Grundlage
Verhältnis von Beschäftigungsdauer zu Umfang des Zeugnisses
Geprüft wird
Setze die Länge des Zeugnisses in Beziehung zur Beschäftigungsdauer, die der Auftraggeber angegeben hat. Ein Zeugnis über wenige Zeilen nach mehreren Jahren ist eine Feststellung. Nenne die Zahlen.

Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

AZG-20Wesentliche Abweichung

Leistungsbeurteilung vorhanden

Grundlage
§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO
Geprüft wird
Prüfe, ob eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung enthalten ist. Fehlt sie in einem qualifizierten Zeugnis, ist das der schwerste Fund dieser Prüfung.
AZG-23Wesentliche Abweichung

Widerspruch zwischen Einzelaussagen und Gesamturteil

Grundlage
Grundsatz der Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 GewO
Geprüft wird
Vergleiche die Einzelaussagen zu Fachwissen, Arbeitsweise und Ergebnissen mit der zusammenfassenden Beurteilung. Nenne jeden Widerspruch mit beiden Fundstellen im Wortlaut.
AZG-24Abweichung

Bewertung nur einzelner Merkmale

Grundlage
Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 GewO
Geprüft wird
Prüfe, ob die Beurteilung nur Nebensächliches hervorhebt, etwa Pünktlichkeit oder Ordnung, ohne die eigentliche Fachleistung zu bewerten. Nenne die Stellen wörtlich.

Zeugnissprache

AZG-31Abweichung

Einschränkende Wörter

Grundlage
Gängige Zeugnissprache
Geprüft wird
Sammle einschränkende Formulierungen wie „im Großen und Ganzen", „im Wesentlichen", „bemühte sich", „versuchte", „hatte Gelegenheit". Zitiere jede Stelle wörtlich und beschreibe die Einordnung.
AZG-32Hinweis

Passivkonstruktionen statt eigener Leistung

Grundlage
Gängige Zeugnissprache
Geprüft wird
Prüfe, ob Leistungen im Passiv oder als Aufgabenzuweisung beschrieben werden statt als eigene Ergebnisse. Zitiere die Stellen.

Schlussteil

AZG-40Abweichung

Beendigungsgrund

Grundlage
Grundsatz der Zeugnisklarheit, Angabe des Beendigungsgrundes nur auf Wunsch
Geprüft wird
Prüfe, ob ein Beendigungsgrund genannt ist und ob er zu der Angabe des Auftraggebers passt. Eine Formulierung, die eine Kündigung durch den Arbeitgeber nahelegt, obwohl der Auftraggeber selbst gekündigt hat, ist ein Fund.
AZG-42Abweichung

Widerspruch zwischen Schlussformel und Bewertung

Grundlage
Grundsatz der Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 GewO
Geprüft wird
Vergleiche die Schlussformel mit der Leistungsbeurteilung. Eine knappe oder kühle Schlussformel bei guter Bewertung ist ein Fund; zitiere beide Stellen.

Wie dieser Katalog gepflegt wird

Der Katalog liegt in einer versionierten Datei. Ändert sich ein Prüfpunkt, entsteht eine neue Version; die alte bleibt bestehen. Jeder Bericht nennt die Version, unter der er erstellt wurde. Ein Bericht aus dem vergangenen Jahr lässt sich damit auch dann noch erklären, wenn der Katalog inzwischen weiter ist.

Ein Prüfpunkt kommt nur in den Katalog, wenn er eine Grundlage hat — eine Norm oder ein benanntes Referenzband. Referenzbänder sind Orientierungswerte aus der Branche, keine amtlichen Größen; das steht bei jedem betroffenen Punkt dabei und auch im Bericht.

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.