Ratgeber Arbeitszeugnis prüfen

Die kleinen Wörter, die ein Zeugnis abschwächen

„Bemühte sich", „im Großen und Ganzen", „hatte Gelegenheit" — eine Liste der Formulierungen, die weniger sagen, als sie scheinen.

28.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • „Bemühte sich“, „im Großen und Ganzen“ und „hatte Gelegenheit“ sagen weniger, als sie auf den ersten Blick scheinen.
  • § 109 Abs. 2 GewO verlangt eine klare und verständliche Formulierung und verbietet Merkmale, die eine andere als die aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen sollen.
  • Zitieren Sie wörtlich, wenn Sie eine Stelle ansprechen, und liefern Sie einen Formulierungsvorschlag mit.
  • Der wichtigste Test: Steht in diesem Satz, was Sie getan haben, oder was Ihnen gegeben wurde?

Ein Zeugnis, das nichts Negatives enthält, kann trotzdem schlecht sein. Die Abschwächung sitzt in Wörtern, die beim schnellen Lesen freundlich klingen.

Die Liste

„Bemühte sich." Der Klassiker. Bemühen ist nicht erreichen. „Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden" sagt, dass es nicht gelang.

„War bestrebt", „versuchte", „zeigte Interesse". Dieselbe Konstruktion. Alle beschreiben eine Absicht, kein Ergebnis.

„Im Großen und Ganzen", „im Wesentlichen", „weitgehend". Einschränkungen der Zufriedenheitsformel. Jedes dieser Wörter zieht die Aussage eine Stufe nach unten.

„Hatte Gelegenheit, sich mit … vertraut zu machen." Sagt, dass die Gelegenheit bestand, nicht dass sie genutzt wurde.

„Wurde eingesetzt", „war betraut mit", „zu ihren Aufgaben gehörte". Beschreibt die Zuweisung, nicht die Ausführung. Ein starkes Zeugnis sagt, was jemand erreicht hat, nicht was ihm zugewiesen wurde.

„Erledigte die übertragenen Aufgaben." Ohne Bewertung. Aufgaben zu erledigen ist die Mindesterwartung.

„Verhielt sich stets korrekt." Korrektheit ist die Untergrenze. „Einwandfrei" oder „vorbildlich" wären die Steigerungen.

„Trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei." Wird in der Praxis als Hinweis auf geselliges Verhalten statt auf Arbeitsleistung gelesen.

„War pünktlich." Wenn Pünktlichkeit hervorgehoben wird, weil es sonst wenig zu loben gab.

Was Sie damit machen

§ 109 Abs. 2 GewO verlangt eine klare und verständliche Formulierung und verbietet Merkmale, die eine andere als die aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen sollen. Genau darum geht es bei diesen Wörtern.

Zitieren Sie wörtlich, wenn Sie ansprechen. Nicht „das Zeugnis ist zu schwach", sondern:

im Zeugnis vom … heißt es: „Frau Meyer bemühte sich stets, die ihr übertragenen Aufgaben zu erledigen." Diese Formulierung beschreibt eine Absicht, nicht ein Ergebnis. Ich bitte Sie um eine Formulierung, die meine tatsächlichen Arbeitsergebnisse abbildet, etwa …

Und dann liefern Sie einen Vorschlag mit. Ein konkreter Alternativvorschlag wird deutlich häufiger übernommen als eine Beanstandung ohne Ersatz.

Was ein Vorschlag enthalten sollte

Ergebnisse statt Aufgaben. „Sie führte die Umstellung auf das neue Warenwirtschaftssystem eigenverantwortlich durch und schloss sie termingerecht ab" statt „Sie war mit der Systemumstellung betraut."

Aktiv statt passiv. „Sie betreute" statt „Ihr wurde übertragen".

Zahlen, wo es welche gibt. Teamgröße, Umsatzverantwortung, Projektvolumen.

Der wichtigste Test

Lesen Sie Ihr Zeugnis und fragen Sie bei jedem Satz: Steht hier, was ich getan habe, oder was mir gegeben wurde?

Ein Zeugnis, in dem fast nur die zweite Variante steht, ist schwach, auch wenn kein einziges negatives Wort darin vorkommt.

Vorsicht bei Übersetzungstabellen

Im Netz kursieren Listen, die jeder Formulierung eine Note zuordnen. Sie sind eine Orientierung und mehr nicht. Ein Satz kann in einem Zeugnis abschwächend wirken und in einem anderen nicht, je nachdem, was drumherum steht.

Deshalb prüft eine sinnvolle Bewertung immer das ganze Dokument: Passen Einzelaussagen und Gesamturteil zusammen? Der Widerspruch ist aussagekräftiger als ein einzelnes Wort.

In der Prüfung

Einschränkende Formulierungen sind Prüfpunkt AZG-31 in unserem Prüfkatalog, Passivkonstruktionen AZG-32, der Widerspruch zwischen Einzelaussagen und Gesamturteil AZG-23. Der Bericht zitiert jede Stelle wörtlich und beschreibt die Einordnung.

Das größere Paket enthält Formulierungsvorschläge zu den beanstandeten Stellen. Ob Ihnen eine Änderung zusteht, sagt keiner von beiden — das ist eine Rechtsfrage.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

§ 109 Abs. 2 GewO

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15 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.