Ratgeber Terrassendach-Angebot prüfen
Maße, Konstruktion und Eindeckung
Außenmaß oder überdachte Fläche, Profilsystem, Eindeckung mit Stärke. Die Angaben, ohne die zwei Angebote nicht vergleichbar sind.
3.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Klären Sie, ob das genannte Maß das Außenmaß der Konstruktion oder die überdachte Fläche ist.
- Zur Eindeckung gehören Material, Stärke, Aufbau und Lichtdurchlässigkeit — nicht nur das Wort „Dach".
- Profilsystem, Wandstärke und Farbton gehören ins Angebot; sie bestimmen Preis und Haltbarkeit.
- § 633 Abs. 2 BGB knüpft an die vereinbarte Beschaffenheit; was nicht beschrieben ist, ist nicht vereinbart.
„Terrassendach 5,00 × 3,50 m." Zwei Zahlen, und es ist nicht erkennbar, ob Sie darunter 17,5 Quadratmeter im Trockenen haben oder 15.
Außenmaß oder überdachte Fläche
Die Konstruktion hat ein Außenmaß. Die Fläche, auf der Sie im Regen trocken stehen, ist kleiner — Sparrenauflager, Rinne und Dachneigung nehmen an den Rändern Platz weg.
Zwei Angebote, von denen eines das Außenmaß nennt und das andere die überdachte Fläche, sind nicht vergleichbar, und die Differenz kann einen halben Meter betragen.
Fragen Sie deshalb beides ab und lassen Sie es getrennt in das Angebot schreiben. Und messen Sie vorher, wie viel Platz zwischen Hauswand und Terrassenkante tatsächlich ist.
Das Profilsystem
Aluminium ist nicht Aluminium. Zum Profil gehören Systemname, Profilquerschnitte für Pfosten und Sparren und die Angabe, ob thermisch getrennt ist — bei einem später geplanten Wintergartenausbau ist das entscheidend.
Dazu die Oberfläche: pulverbeschichtet nach Standardkarte oder Sonderfarbton, ein- oder zweifarbig. Zweifarbig — außen anthrazit, innen weiß — ist verbreitet, kostet Aufpreis und wird im Angebot häufig unterschlagen.
Bei Holzkonstruktionen tritt an die Stelle des Profilsystems die Holzart, die Querschnitte und die Behandlung.
Die Eindeckung
Der größte Preisunterschied zwischen zwei Angeboten steckt hier.
Stegplatten aus Polycarbonat, in verschiedenen Stärken und Kammeraufbauten. Leicht, günstig, mit begrenzter Lebensdauer und einer Optik, die nicht jedem gefällt.
Verbundsicherheitsglas. Klar, schwer, deutlich teurer, langlebig. Das Gewicht wirkt auf Konstruktion und Fundamente zurück.
Verbundsicherheitsglas mit Beschichtung. Sonnenschutz oder selbstreinigende Oberfläche, jeweils mit Aufpreis.
Ins Angebot gehören Material, Stärke beziehungsweise Aufbau und, bei Glas, die Art der Verbundfolie. Bei Stegplatten zusätzlich die Farbe — klar, opal, wärmereflektierend —, weil sie darüber entscheidet, wie warm es darunter wird.
Was das mit der Statik zu tun hat
Glas wiegt ein Vielfaches einer Stegplatte. Eine Konstruktion, die für Stegplatten ausgelegt ist, trägt nicht automatisch Glas.
Deshalb ist ein späterer Wechsel der Eindeckung keine Kleinigkeit, und deshalb gehört die Eindeckung vor der Entscheidung über die Konstruktion festgelegt — nicht danach.
Warum das schriftlich gehört
§ 633 Abs. 2 BGB: Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt eine Vereinbarung, kommt es darauf an, ob es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und die übliche Beschaffenheit aufweist.
Der zweite Weg ist der schwierigere. „Terrassendach mit Glaseindeckung" lässt offen, welches Glas, welche Stärke, welche Beschichtung. Ein Systemname mit Produktangabe lässt nichts offen.
Die Stützen
Anzahl und Lage der Stützen bestimmen, wie die Terrasse nutzbar bleibt. Eine Stütze mitten vor der Terrassentür ist statisch möglich und im Alltag ärgerlich.
Lassen Sie sich eine Zeichnung mit den Stützenpositionen geben, bevor Sie unterschreiben, und legen Sie sie über Ihren Terrassengrundriss. Fünf Minuten, die eine dauerhafte Ärgernis vermeiden.
Die Nachfrage
zum Angebot vom … bitte ich um Angabe des Außenmaßes und der überdachten Fläche getrennt, des Profilsystems mit Querschnitten und Oberflächenausführung einschließlich Farbton, der Eindeckung mit Material und Stärke sowie um eine Zeichnung mit den Stützenpositionen.
Vier Angaben, alle in der Angebotssoftware vorhanden. Die Zeichnung ist die, die Sie sich ansehen sollten, bevor Sie den Preis vergleichen.
Im Text genannte Grundlagen
§ 633 Abs. 2 BGB