Ratgeber Rohrreinigungsrechnung prüfen
Abgerechnete Stunden gegen die tatsächliche Einsatzzeit
Die Rechnung, die Sie selbst machen können: Beginn, Ende, Differenz. Und die drei Stellen, an denen daraus mehr Stunden werden.
6.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Beginn und Ende des Einsatzes gehören auf die Rechnung; aus ihrer Differenz ergibt sich die abrechenbare Zeit.
- Prüfen Sie den Aufrundungstakt: jede angefangene Stunde ist etwas anderes als viertelstündliche Abrechnung.
- Werden Stunden für zwei Personen abgerechnet, muss das erkennbar sein — und es sollte zu Ihrer Erinnerung passen.
- Fahrzeit neben einer Anfahrtspauschale ist derselbe Vorgang zweimal.
Zwei Stunden vierzig, aufgerundet auf drei, mal zwei Monteure, macht sechs abgerechnete Stunden. Aus einem Einsatz, den Sie als „gut zweieinhalb Stunden" in Erinnerung haben, werden auf der Rechnung sechs. Jeder Schritt dahin kann berechtigt sein — aber jeder gehört einzeln geprüft.
Die Grundrechnung
Beginn und Ende stehen auf der Rechnung oder im Einsatzbericht. Ziehen Sie ab, und Sie haben die Einsatzdauer.
Beispiel: Ankunft 22:40 Uhr, Abfahrt 01:15 Uhr. Das sind zwei Stunden fünfunddreißig. Auf der Rechnung stehen vier Stunden. Die Differenz ist keine Meinungsfrage, sondern eine Zahl, nach der Sie fragen können.
Fehlen Beginn und Ende ganz, ist das der erste Punkt. Kein Betrieb fährt ohne Zeiterfassung; die Angabe existiert, sie steht nur nicht auf dem Papier.
Die drei Stellen, an denen Stunden entstehen
Der Aufrundungstakt. Viertelstündlich, halbstündlich, oder jede angefangene Stunde. Zwischen dem ersten und dem letzten liegen bei einem Einsatz von 40 Minuten 20 Minuten Unterschied — und bei einem Stundensatz von 140 Euro sind das rund 47 Euro. Der Takt gehört auf die Rechnung oder in die Absprache. Wurde er nie besprochen, führt die Frage über § 632 Abs. 2 BGB zur üblichen Vergütung — und was üblich ist, ist genau der Punkt, über den sich streiten lässt.
Die Zahl der Personen. Werden Stunden doppelt berechnet, weil zwei Monteure da waren, muss das dastehen. Es kann berechtigt sein: Manche Arbeiten gehen zu zweit schneller oder gar nicht anders. Aber es ist eine Angabe, die Sie überprüfen können, weil Sie dabei waren.
Die Fahrzeit. Sie kann Arbeitszeit sein, wenn das vereinbart ist. Steht daneben eine Anfahrtspauschale, ist derselbe Vorgang zweimal erfasst. Das ist der häufigste Doppelansatz dieser Nische, und er fällt nur auf, wenn man die Uhrzeiten nebeneinanderlegt.
Die Gegenprobe, die niemand macht
Rechnen Sie die abgerechnete Zeit gegen die beschriebene Leistung. Eine Rohrreinigung mit der Spirale an einer Küchenleitung dauert selten drei Stunden. Eine Kamerabefahrung mit anschließender Fräsarbeit an einer Grundleitung kann dagegen einen halben Tag brauchen.
Wenn Leistungsbeschreibung und Zeitaufwand nicht zusammenpassen, ist das eine Nachfrage — und zwar eine, die sich aus der Rechnung selbst ergibt, ohne dass jemand die Leitung gesehen haben muss.
Die Nachfrage
zur Rechnung Nr. … bitte ich um Mitteilung von Beginn und Ende des Einsatzes am …, der Zahl der eingesetzten Personen und des vereinbarten Abrechnungstaktes. Aus meinen Aufzeichnungen ergibt sich eine Einsatzdauer von etwa … Stunden; abgerechnet sind … Stunden.
Drei Angaben, eine eigene Zahl, keine Bewertung. Diese Form wird beantwortet, weil sie beantwortbar ist.
Was Sie dafür brauchen
Wenig, aber das sollten Sie haben, bevor Sie schreiben. Ihre eigene Erinnerung an Ankunft und Abfahrt, möglichst mit einem Anhaltspunkt: ein Anruf, eine Nachricht, ein Blick auf die Uhr. Ein Handyfoto vom Fahrzeug vor der Tür mit Zeitstempel ist besser als jede Erinnerung.
Beim nächsten Mal notieren Sie beides, während es passiert. Es dauert zehn Sekunden und ersetzt später eine Diskussion.
Im Text genannte Grundlagen
§ 632 Abs. 2 BGB