Hausgeldabrechnung prüfen

WEG-Jahresabrechnung prüfen

Geprüft wird gegen 16 Punkte des öffentlichen Prüfkatalogs in der Version 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.

Für Wohnungseigentümer: Wir prüfen die Jahresabrechnung gegen die Anforderungen des WEG. Mietnebenkosten folgen anderen Vorschriften und haben bei uns einen eigenen Prüfkatalog. Ob ein Beschluss wirksam ist, beantwortet eine Anwältin für WEG-Recht.

Schritt 1

WEG-Jahresabrechnung hochladen

PDF, JPG, PNG · bis 4 Dateien · je 12 MB · zusammen bis 40 Seiten

Der Betrag aus Ihrer Einzelabrechnung. Bei Guthaben ohne Minuszeichen eintragen.

Zum Beispiel 87/1000. Leer lassen, wenn unbekannt.

Die Vorschau kostet nichts. Ihre Datei löscht das System nach 14 Tagen.

Schritt 2

Was Sie danach kostenlos sehen

  • Wie viele Funde es gibt, aufgeteilt nach Schweregrad
  • Welche Kategorien des Katalogs betroffen sind, mit Namen
  • Einen Fund komplett ausformuliert, mit Fundstelle und Grundlage

Im Vollbericht stehen die übrigen Funde, die geschätzten Beträge und zu jedem ein Satz zum Schreiben oder Sagen.

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben. Ob ein Beschluss wirksam ist, ob Sie eine Abrechnung anfechten können und welche Fristen dabei laufen, hängt vom Einzelfall ab. Diese Fragen beantwortet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Für die kaufmännische Prüfung im Auftrag der Gemeinschaft ist der Verwaltungsbeirat oder eine beauftragte Prüferin zuständig.