Unsere Liste · Version 0.2.0

Wonach wir Ihre WEG-Jahresabrechnung prüfen

Das hier ist die ganze Liste: alle Punkte, die wir bei jeder WEG-Jahresabrechnung durchgehen. Bei jedem Punkt steht, worauf er sich stützt. Wir suchen nichts, was hier nicht steht. Sie können die Liste lesen, bevor Sie etwas hochladen. Müssen Sie aber nicht.

8 × Große Abweichung6 × Abweichung2 × Hinweis

Form und Vollständigkeit

HGA-01Große Abweichung

Gesamt- und Einzelabrechnung vorhanden

Woher wir das nehmen
§ 28 Abs. 2 WEG
Wir schauen nach
Prüfe, ob sowohl eine Gesamtabrechnung für die Gemeinschaft als auch eine Einzelabrechnung für die eigene Einheit vorliegt. Fehlt eine von beiden, ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar.
HGA-02Abweichung

Abrechnungszeitraum genannt

Woher wir das nehmen
§ 28 Abs. 2 WEG, Wirtschaftsjahr
Wir schauen nach
Prüfe, ob der Abrechnungszeitraum eindeutig genannt ist und ob er ein volles Wirtschaftsjahr umfasst. Bei unterjährigem Eigentumswechsel prüfe, ob die zeitanteilige Zuordnung erkennbar ist.
HGA-04Große Abweichung

Anfangs- und Endbestand der Konten

Woher wir das nehmen
§ 28 Abs. 2 WEG, Nachvollziehbarkeit der Geldbewegung
Wir schauen nach
Prüfe, ob Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben und Endbestand aller Konten ausgewiesen sind und ob die Rechnung aufgeht: Anfangsbestand plus Einnahmen minus Ausgaben gleich Endbestand. Weicht das ab, nenne die Differenz in Euro.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 3000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-05Große Abweichung

Abrechnungsspitze getrennt ausgewiesen

Woher wir das nehmen
§ 28 Abs. 2 WEG in der Fassung seit 01.12.2020: beschlossen werden Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, nicht die Abrechnung selbst
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Einzelabrechnung erkennen lässt, welcher Betrag als Nachzahlung oder Guthaben zu beschließen ist, getrennt von den gezahlten Vorschüssen. Fehlt diese Trennung, nenne das als Feststellung. Formuliere keine Aussage über die Wirksamkeit eines Beschlusses.
HGA-06Große Abweichung

Rechnerische Richtigkeit der Einzelabrechnung

Woher wir das nehmen
Addition der Einzelpositionen gegen den ausgewiesenen Anteil
Wir schauen nach
Addiere die auf die eigene Einheit entfallenden Positionen und vergleiche mit dem ausgewiesenen Gesamtanteil. Weicht die vom Auftraggeber genannte Summe von der gelesenen ab, ist ein Lesefehler beim maschinellen Lesen die wahrscheinlichere Erklärung.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 20 und 1500 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Kostenverteilung

HGA-10Große Abweichung

Verteilerschlüssel genannt und einheitlich

Woher wir das nehmen
§ 16 Abs. 2 WEG, Verteilung nach Miteigentumsanteilen, soweit nichts anderes beschlossen ist
Wir schauen nach
Prüfe, ob zu jeder Kostenart der Verteilerschlüssel genannt ist (Miteigentumsanteile, Einheiten, Fläche, Verbrauch, Personen). Fehlt er bei einer Position, nenne die Position wörtlich.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 50 und 2500 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-12Abweichung

Summe der Miteigentumsanteile

Woher wir das nehmen
Rechnerische Kontrolle, Gesamtsumme der Anteile
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Summe der verteilten Anteile die Gesamtsumme ergibt, die die Abrechnung nennt. Fehlbeträge deuten auf nicht verteilte Einheiten hin.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 50 und 2000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Einzelne Kostenarten

HGA-20Große Abweichung

Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt

Woher wir das nehmen
§ 7 Abs. 1 HeizkostenV, mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Heiz- und Warmwasserkosten in einen verbrauchsabhängigen und einen flächenabhängigen Teil geteilt sind und in welchem Verhältnis. Liegt der Verbrauchsanteil außerhalb von 50 bis 70 Prozent, nenne den tatsächlichen Prozentsatz.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 50 und 1200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-21Abweichung

Verwaltervergütung nachvollziehbar

Woher wir das nehmen
Verwaltervertrag, Vergütung je Einheit und Monat
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Verwaltervergütung als eigene Position ausgewiesen ist und ob erkennbar ist, wie sie sich errechnet. Sonderhonorare für einzelne Vorgänge gehören gesondert ausgewiesen; sind sie in der Grundvergütung versteckt, ist das eine Feststellung.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 50 und 800 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-24Hinweis

Versicherungen einzeln ausgewiesen

Woher wir das nehmen
Nachvollziehbarkeit der Kostenarten
Wir schauen nach
Prüfe, ob Gebäudeversicherung, Haftpflicht und weitere Versicherungen getrennt ausgewiesen sind. Eine Sammelposition „Versicherungen" ohne Aufteilung ist eine Nachfrage wert.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 400 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-25Hinweis

Sprung gegenüber dem Vorjahr

Woher wir das nehmen
Vergleich mit der Vorjahresabrechnung
Wir schauen nach
Nur prüfen, wenn die Vorjahresabrechnung mit hochgeladen wurde. Nenne jede Kostenart, die sich um mehr als 30 Prozent verändert hat, mit beiden Beträgen. Bewerte die Veränderung nicht, sondern stelle sie fest.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 2000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Rücklage und Vermögen

HGA-30Große Abweichung

Erhaltungsrücklage getrennt geführt

Woher wir das nehmen
§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Erhaltungsrücklage getrennt vom Bewirtschaftungskonto ausgewiesen ist, mit Anfangsbestand, Zuführung, Entnahme und Endbestand. Fehlt eine dieser Größen, nenne sie.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 3000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-31Abweichung

Entnahmen aus der Rücklage begründet

Woher wir das nehmen
§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG in Verbindung mit dem Beschluss über die Maßnahme
Wir schauen nach
Prüfe, ob zu jeder Entnahme aus der Rücklage die Maßnahme benannt ist. Eine Entnahme ohne Zweckangabe ist eine Feststellung.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 5000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-32Abweichung

Vermögensbericht vorhanden

Woher wir das nehmen
§ 28 Abs. 4 WEG
Wir schauen nach
Prüfe, ob ein Vermögensbericht beiliegt, der den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen ausweist. Fehlt er, stelle das fest.

Steuerliche Angaben

HGA-40Große Abweichung

Bescheinigung nach § 35a EStG

Woher wir das nehmen
§ 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Abrechnung die auf die Einheit entfallenden Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gesondert ausweist. Ohne diese Trennung entfällt die Steuerermäßigung. Beziffere den möglichen Effekt vorsichtig und nur, wenn die Rechnung Zahlen dafür hergibt.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 50 und 1200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HGA-41Abweichung

Materialkosten nicht als Arbeitskosten ausgewiesen

Woher wir das nehmen
§ 35a Abs. 3 EStG, nur Arbeitskosten sind begünstigt
Wir schauen nach
Prüfe, ob die ausgewiesenen begünstigten Beträge erkennbar nur Arbeitskosten umfassen. Ist eine Gesamtsumme ohne Trennung als begünstigt bezeichnet, nenne das als Feststellung.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 20 und 600 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Was passiert, wenn sich die Liste ändert

Ändern wir etwas an der Liste, bekommt sie eine neue Versionsnummer. Die alte bleibt bestehen. In jedem Bericht steht die Nummer, die zum Zeitpunkt der Prüfung galt. Wenn Sie den Bericht in einem Jahr wieder hervorholen, können Sie also nachschauen, wonach damals geprüft wurde.

Ein Punkt kommt nur auf die Liste, wenn wir sagen können, worauf er sich stützt: entweder auf eine Vorschrift, oder auf Werte, die in der Branche üblich sind. Der Unterschied ist wichtig: Übliche Werte sind keine Vorschrift, sondern nur ein Anhaltspunkt. Wo das so ist, steht es dabei: hier in der Liste und noch einmal im Bericht.

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.