Zahlungsplan bei einer Dachsanierung
Bei einem fünfstelligen Auftrag ist die Vorauszahlung das größte Einzelrisiko. Wie ein Plan aussieht, der am Baufortschritt hängt.
28.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- § 632a Abs. 1 BGB knüpft Abschlagszahlungen an den Wert der erbrachten und geschuldeten Leistung.
- Rechnen Sie die Anzahlung als Prozentsatz aus und halten Sie sie gegen das, was bis dahin entstanden ist.
- Binden Sie die Raten an Bauabschnitte, nicht an Kalenderdaten.
- Eine Schlussrate nach Abnahme ist bei einem fünfstelligen Auftrag der wichtigste Punkt des ganzen Plans.
Bei einer Dachsanierung geht es um einen fünfstelligen Betrag, oft um mehr als bei einem Autokauf. Der Unterschied: Beim Auto zahlen Sie bei Übergabe, hier zahlen Sie vorher.
Der Maßstab im Gesetz
§ 632a Abs. 1 BGB gibt dem Unternehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen.
Der Bezugspunkt ist damit nicht der Kalender, nicht der Materialeinkauf und nicht ein üblicher Prozentsatz, sondern der Wert dessen, was bei Ihnen entstanden ist.
Vor Baubeginn ist dieser Wert null. Das schließt eine Anzahlung für eine Sonderbestellung nicht aus — es gibt Ihnen aber den Maßstab, an dem Sie eine Anzahlung messen können.
Die Rechnung in einer Minute
Anzahlung geteilt durch Angebotssumme, mal 100.
Bei 42.000 Euro und einer Anzahlung von 12.600 Euro sind das 30 Prozent, bevor jemand auf dem Dach war. Bei 4.200 Euro sind es 10 Prozent. Beides liest sich im Angebot fast gleich.
Fragen Sie in beiden Fällen, welche Leistung bis zur Fälligkeit dieser Rate erbracht ist. Bei einer Sonderbestellung kommt eine nachvollziehbare Antwort; bei einer Standardeindeckung meist keine.
Der Plan, der zur Sache passt
Vier Raten entlang der Abschnitte:
- Bei Auftragserteilung, für Materialbestellung. Klein, und nur wenn tatsächlich vorbestellt wird.
- Nach Abdecken, Entsorgung und Unterkonstruktion. Ein sichtbar abgeschlossener Abschnitt.
- Nach Eindeckung und Klempnerarbeiten. Der größte Wertzuwachs.
- Nach Abnahme, für den Rest.
Vermeiden Sie Kalenderdaten. „Zweite Rate am 15. des Folgemonats" bedeutet, dass Sie bei einer Verzögerung trotzdem zahlen — und Verzögerungen sind bei Dacharbeiten die Regel, allein wegen des Wetters.
Die Schlussrate
Sie ist bei dieser Nische wichtiger als bei jeder anderen. Die Restarbeiten eines Daches — Anschlüsse nacharbeiten, Rinne justieren, Baustelle räumen, Gerüst abbauen — ziehen sich, und sie sind der Teil, an dem die Dichtheit hängt.
Zehn Prozent, fällig nach der Abnahme, sind eine übliche Größenordnung. Verhandeln lässt sich das vor der Unterschrift, danach nicht mehr.
Die Abnahme als eigener Termin
Vereinbaren Sie sie ausdrücklich und gehen Sie gemeinsam mit dem Betrieb einmal um das Haus und, wenn möglich, auf den Dachboden. Schreiben Sie auf, was offen ist, mit Frist, und lassen Sie beide unterschreiben.
Das ist der Moment, in dem Sie noch etwas verlangen können, ohne dass es eine Diskussion wird. Danach heißt es Mängelanzeige, und der Ton ist ein anderer.
Die Nachfrage
zum Zahlungsplan im Angebot vom …: Die vorgesehene Anzahlung beträgt … Euro und damit … Prozent der Angebotssumme. Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungen bis zu ihrer Fälligkeit erbracht sind. Zudem bitte ich um einen Zahlungsplan, der die Raten an abgeschlossene Bauabschnitte knüpft und eine Schlussrate von 10 Prozent nach Abnahme vorsieht.
Eine Zahl, eine Frage, ein Vorschlag. Vorschläge werden häufiger angenommen als Beanstandungen.
Wenn ein Verbraucherbauvertrag vorliegt
Bei erheblichen Umbaumaßnahmen kann ein Verbraucherbauvertrag vorliegen. Dann greift zusätzlich § 650m BGB mit einer Obergrenze für die Summe der Abschläge und einer Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung.
Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, hängt am Umfang und ist eine Rechtsfrage. Prüfbar ist, ob das Angebot eine Sicherheitsleistung überhaupt erwähnt — bei den meisten steht dazu nichts.
Im Text genannte Grundlagen
§ 632a Abs. 1 BGB · § 650m BGB