Ratgeber Dachangebot prüfen

Warum zwei Dachangebote 12.000 Euro auseinanderliegen

Drei Posten erklären fast den ganzen Unterschied — und alle drei stehen in einem der beiden Angebote nicht drin.

9.8.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Drei Posten erklären den größten Teil des Unterschieds zwischen zwei Dachangeboten: Gerüst, Entsorgung und der Umgang mit verdeckten Schäden.
  • Prüfen Sie zuerst, ob Eventualpositionen in der Angebotssumme enthalten sind — sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Zahlen.
  • Ohne Dachfläche in Quadratmetern lässt sich keine Position nachrechnen.
  • Geschuldet ist nach § 631 Abs. 1 BGB das versprochene Werk; was nicht im Angebot steht, ist nicht versprochen.

Zwei Angebote für dasselbe Dach: 38.000 Euro und 50.000 Euro. Der Bauherr nimmt das erste, und achtzehn Monate später hat er 49.400 Euro bezahlt. Nichts daran war unseriös — es stand nur nicht alles drin.

Die drei Posten, die den Unterschied machen

Das Gerüst. Es kostet je nach Größe und Standzeit einen vierstelligen Betrag und steht in Kurzangeboten häufig gar nicht. Wenn es dasteht, fehlt oft die Standzeit — und was nach Ablauf gilt, steht noch seltener drin.

Die Entsorgung. Abdecken, Container, Abfuhr und Deponie sind vier verschiedene Kostenblöcke. Wird eine Annahme zum Material getroffen? Bei faserzementhaltigen Platten gelten eigene Anforderungen, und der Preis ist ein anderer.

Die verdeckten Schäden. Was unter der alten Eindeckung liegt, sieht niemand vorher. Ein Angebot kann das offenlassen oder einen Einheitspreis je laufendem Meter Sparren nennen. Der Unterschied entscheidet, ob Sie den Endpreis kennen.

Diese drei zusammen erklären in der Praxis den größten Teil jeder Differenz zwischen zwei Angeboten.

Die Zahl, die zuerst fehlen darf

Suchen Sie die Dachfläche in Quadratmetern, getrennt nach Hauptdach und Gauben. Ohne sie lässt sich keine Position nachrechnen und kein Quadratmeterpreis bilden.

Steht sie nicht da, ist das die erste Frage — noch vor allem anderen. Ein Betrieb, der sie nicht nennt, hat entweder nicht aufgemessen oder rechnet nicht damit, dass Sie nachrechnen.

Der Trick, der keiner ist: Eventualpositionen

Viele Dachangebote enthalten Bedarfs- und Eventualpositionen: Arbeiten, die nur ausgeführt werden, wenn sich der Bedarf zeigt.

Das ist sinnvoll und ehrlich. Die Frage ist eine andere: Sind sie in der ausgewiesenen Angebotssumme enthalten oder nicht?

Wenn Angebot A sie einrechnet und Angebot B sie darunter auflistet, sieht B günstiger aus, ohne es zu sein. Rechnen Sie beide Summen aus — mit und ohne Eventualpositionen — und vergleichen Sie jeweils Gleiches mit Gleichem.

Was das Gesetz als Maßstab gibt

Nach § 631 Abs. 1 BGB schuldet der Unternehmer das versprochene Werk. Versprochen ist, was im Vertrag steht.

Daraus folgt der einzige Satz, den man sich für die ganze Angebotsprüfung merken muss: Was nicht drinsteht, ist nicht geschuldet — und wird später als Nachtrag berechnet, zu Preisen, die Sie dann nicht mehr verhandeln.

Die Nachfrage an beide Anbieter

Wortgleich an beide, sonst sind die Antworten nicht vergleichbar:

vielen Dank für Ihr Angebot vom … Um es prüfen zu können, bitte ich um folgende Angaben:

1. Dachfläche in Quadratmetern, getrennt nach Hauptdach und Gauben. 2. Ist ein Gerüst enthalten, mit welcher Standzeit, und welche Kosten entstehen bei Überschreitung? 3. Sind Abdecken, Container, Abfuhr und Entsorgung enthalten, und von welchem Material der vorhandenen Eindeckung gehen Sie aus? 4. Welcher Einheitspreis gilt für den Austausch geschädigter Sparren oder Latten je laufendem Meter? 5. Welche Positionen sind Eventualpositionen, und sind sie in der Angebotssumme enthalten?

Fünf Fragen. Die Antworten machen aus zwei unvergleichbaren Zahlen zwei vergleichbare.

Was danach übrig bleibt

Wenn beide Angebote vollständig sind, unterscheiden sie sich noch — im Material, in der Ausführungsqualität, in der Erreichbarkeit des Betriebs. Das sind Unterschiede, die eine Entscheidung tragen.

Der Unterschied zwischen einem vollständigen und einem unvollständigen Angebot trägt keine.

Im Text genannte Grundlagen

§ 631 Abs. 1 BGB

Dachangebot prüfen

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Angebot für die Dachsanierung prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.