Ratgeber Dachangebot prüfen

Abbruch und Entsorgung der alten Eindeckung

Vier Kostenblöcke in einer Position, und eine Materialannahme, die den Preis verdoppeln kann.

5.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Abdecken, Container, Abfuhr und Deponie sind vier Kostenblöcke, die häufig in einer Zeile stehen.
  • Entscheidend ist die Annahme zum Material der vorhandenen Eindeckung — sie bestimmt den Entsorgungsweg und den Preis.
  • Für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien gelten eigene Anforderungen; die TRGS 519 ist dafür das einschlägige Regelwerk.
  • Ein Vorbehalt zum Material ist ein Preisvorbehalt: Zitieren Sie ihn und fragen Sie nach dem Einheitspreis für den Alternativfall.

„Abbruch und Entsorgung der vorhandenen Eindeckung, pauschal 3.200 Euro." Die Position sieht aus wie eine und ist vier.

Die vier Blöcke

Das Abdecken. Arbeitszeit auf dem Dach, abhängig von Fläche, Neigung und Art der Befestigung. Genagelte Schindeln kommen anders herunter als verfalzte Ziegel.

Der Container. Größe, Anzahl, Stellgenehmigung, wenn er auf öffentlichem Grund steht.

Die Abfuhr. Je Container, und die Zahl der Fuhren hängt am Gewicht, nicht am Volumen — Dachziegel sind schwer.

Die Deponiegebühr. Je Tonne, abhängig vom Material.

Wenn diese vier in einer Zeile stehen, ist die Position nicht nachrechenbar. Das ist noch kein Problem, solange die Zahl stimmt — aber es wird eines, sobald sich eine der vier Annahmen ändert.

Die Annahme, an der alles hängt

Prüfen Sie, wovon das Angebot beim vorhandenen Material ausgeht. Für die Entsorgung sind das verschiedene Welten:

Ton- und Betondachsteine. Der Regelfall, mineralischer Bauschutt, günstigster Entsorgungsweg.

Bitumenbahnen und Dachpappe. Anderer Weg, höhere Gebühr, teils gesonderte Sammlung.

Faserzementplatten. Hier liegt der Fall, der den Preis sprengen kann. Platten aus der Zeit vor den neunziger Jahren können Asbest enthalten. Dann gelten eigene Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Verpackung und Entsorgung; die TRGS 519 ist dafür das einschlägige Regelwerk, und die Arbeiten dürfen nur von entsprechend qualifizierten Betrieben ausgeführt werden.

Der Unterschied zwischen der Entsorgung gewöhnlicher Ziegel und asbesthaltiger Platten liegt regelmäßig im vierstelligen Bereich.

Der Vorbehalt, den Sie suchen

Formulierungen wie „vorbehaltlich der Feststellung asbesthaltiger Materialien" oder „bei Vorliegen belasteter Stoffe erfolgt gesonderte Abrechnung" sind ehrlich und üblich.

Sie machen den Preis aber zu einer Schätzung. Fragen Sie deshalb nach, was im Alternativfall gilt: ein Einheitspreis je Quadratmeter oder je Tonne, oder ein offener Nachtrag. Der erste ist prüfbar, der zweite nicht.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Dach betroffen ist, lohnt eine Probe vor der Angebotsphase. Dann kalkulieren beide Anbieter denselben Fall, und Sie vergleichen wieder Gleiches mit Gleichem.

Die Menge, die Sie überschlagen können

Dachziegel wiegen je nach Typ ungefähr 40 bis 50 Kilogramm je Quadratmeter. Bei 180 Quadratmetern Dachfläche sind das grob sieben bis neun Tonnen — mehrere Container und mehrere Fuhren.

Diese Überschlagsrechnung sagt Ihnen nicht, ob der Preis stimmt. Sie sagt Ihnen, ob die Position überhaupt in der richtigen Größenordnung liegt, und das genügt, um eine Frage zu stellen.

Die Nachfrage

zum Angebot vom … bitte ich um Aufgliederung der Position Abbruch und Entsorgung nach Abdecken, Containerstellung, Abfuhr und Deponiegebühr. Zudem bitte ich um die Angabe, von welchem Material der vorhandenen Eindeckung Sie ausgehen und welcher Einheitspreis gilt, falls sich belastete Materialien zeigen.

Zwei Sätze. Der zweite ist der, der den Endpreis planbar macht.

Was Sie nicht selbst prüfen sollten

Ob Ihre Eindeckung asbesthaltig ist. Von unten sieht man es nicht sicher, und eine Probe zu nehmen ist genau die Tätigkeit, für die es die Schutzvorschriften gibt.

Wenn der Verdacht besteht, beauftragen Sie eine Untersuchung. Sie kostet einen Bruchteil dessen, was ein falsch kalkuliertes Angebot kostet.

Im Text genannte Grundlagen

TRGS 519

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.