Ratgeber Wallbox-Angebot prüfen
Wallbox: Typ, Leistung, Messfunktion
Hersteller und Typ machen das Gerät vergleichbar. Was eine geeichte Messfunktion bedeutet und wann Lastmanagement gebraucht wird.
2.8.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Ins Angebot gehören Hersteller, Typenbezeichnung, Ladeleistung und Anschlussart des Geräts.
- Eine Messfunktion ist nicht gleich eine eichrechtskonforme Messung — für die Abrechnung gegenüber Dritten ist das ein Unterschied.
- Lastmanagement wird gebraucht, wenn der Hausanschluss die Ladeleistung nicht neben allem anderen trägt.
- § 434 Abs. 2 BGB knüpft an die vereinbarte Beschaffenheit; ohne Typenbezeichnung ist nichts vereinbart.
„Wallbox 11 kW, 890 Euro." Zwischen zwei Geräten mit dieser Beschreibung liegen der Faktor zwei im Preis und jede Menge Funktionen, die Sie brauchen oder nicht.
Was ins Angebot gehört
- Hersteller und Typenbezeichnung, vollständig
- Ladeleistung in Kilowatt
- Anschlussart: fest angeschlagenes Kabel oder Steckdose
- Kabellänge, wenn angeschlagen
- Montageart: Wand, Standfuß, Säule
- Schutzart bei Außenmontage
- Messfunktion: vorhanden, und in welcher Ausführung
- Anbindung: WLAN, LAN, Mobilfunk
- Zugangsschutz: Schlüssel, RFID, App
§ 434 Abs. 2 BGB stellt darauf ab, dass die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat — dazu gehören Art, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität und die sonstigen Merkmale, für die die Parteien Anforderungen vereinbart haben. Ein Typ ist eine solche Vereinbarung, „Wallbox 11 kW" nicht.
Die Leistungsfrage
Die meiste Ladeleistung wird nachts nicht gebraucht. Ein Fahrzeug, das um 19 Uhr angesteckt wird und um 7 Uhr fährt, hat zwölf Stunden Zeit.
Was in dieser Zeit nachgeladen werden kann, hängt an der Leistung, aber auch am Fahrzeug: Nicht jedes Auto nimmt dreiphasig die volle Leistung auf. Ein Fahrzeug, das einphasig lädt, wird von einer stärkeren Wallbox nicht schneller.
Prüfen Sie deshalb zuerst, was Ihr Fahrzeug an Wechselstrom aufnimmt. Danach ist die Frage, ob mehr Leistung noch etwas bringt, oft schon beantwortet.
Der zweite Punkt ist der Hausanschluss. Eine höhere Ladeleistung setzt voraus, dass sie neben Herd, Wärmepumpe und allem anderen zur Verfügung steht — und genau dort setzt das Lastmanagement an.
Die Messfunktion
Ein häufig missverstandener Punkt.
Eine Anzeige der geladenen Energie haben die meisten Geräte. Sie ist für die eigene Übersicht gedacht.
Eine eichrechtskonforme Messung ist etwas anderes. Sie ist Voraussetzung, wenn die geladene Energie gegenüber Dritten abgerechnet werden soll — gegenüber einem Arbeitgeber, einem Mieter, einer Eigentümergemeinschaft.
Wenn Sie dienstlich laden und die Kosten erstattet bekommen wollen, ist das keine Nebenfrage, sondern die Kaufentscheidung. Klären Sie vorher, was Ihr Arbeitgeber verlangt — nachrüsten lässt sich das in aller Regel nicht.
Das Lastmanagement
Es begrenzt die Ladeleistung, wenn im Haus gerade viel läuft. Zwei Ausbaustufen:
Statisch. Eine feste Obergrenze, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Einfach und günstig.
Dynamisch. Ein Messgerät am Hausanschluss meldet den aktuellen Verbrauch, die Wallbox regelt entsprechend nach. Aufwendiger, dafür wird die verfügbare Leistung ausgenutzt.
Ob Sie eines brauchen, entscheidet der Hausanschluss — nicht der Wunsch. Bei mehreren Ladepunkten oder bei einem Haus mit Wärmepumpe ist es regelmäßig Thema.
Wenn ein dynamisches Lastmanagement im Angebot steht, gehören der Messwandler und seine Montage dazu. Beides sind eigene Positionen.
Die PV-Anbindung
Wer eine Photovoltaikanlage hat, will überschüssigen Strom ins Auto laden. Das funktioniert und setzt voraus, dass Wallbox, Wechselrichter und Energiemanager zusammenarbeiten.
Fragen Sie deshalb konkret: Welches Gerät steuert das Überschussladen, und ist es mit Ihrem vorhandenen Wechselrichter kompatibel? Herstellerübergreifend ist das nicht selbstverständlich, und es ist der häufigste Punkt, an dem nachträglich ein zusätzliches Gerät gekauft wird.
Die Nachfrage
zum Angebot vom … bitte ich um Angabe von Hersteller, vollständiger Typenbezeichnung, Ladeleistung, Anschlussart und Kabellänge des angebotenen Geräts. Zudem bitte ich um Angabe, ob eine eichrechtskonforme Messung enthalten ist, ob ein Lastmanagement vorgesehen ist und in welcher Ausführung, und ob das Gerät mit meinem vorhandenen Wechselrichter für das Überschussladen zusammenarbeitet.
Drei Fragen. Die zweite und dritte sind die, die nachträglich Geld kosten.
Im Text genannte Grundlagen
§ 434 Abs. 2 BGB