Ratgeber Wallbox-Angebot prüfen

Absicherung und Fehlerstromschutz

Welche Schutzeinrichtung eine Wallbox braucht, entscheidet die Elektrofachkraft. Was Sie trotzdem prüfen können und welchen Nachweis Sie bekommen sollten.

29.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Für Ladeeinrichtungen gelten besondere Anforderungen an Absicherung und Fehlerstromschutz.
  • Welche Schutzeinrichtung im Einzelfall erforderlich ist, hängt am Gerät und an der Anlage — das bestätigt die Elektrofachkraft, nicht der Verkäufer.
  • Ins Angebot gehört, welche Schutzeinrichtungen enthalten sind und wo sie eingebaut werden.
  • Verlangen Sie ein Prüfprotokoll der Inbetriebnahme mit Messwerten und Unterschrift.

Eine Wallbox ist der Verbraucher, der am längsten am Stück mit der höchsten Leistung läuft. Das ist der Grund, warum an ihrem Stromkreis besondere Anforderungen hängen.

Was hier anders ist

Ein Ladevorgang zieht über Stunden nahezu konstante Leistung. Anders als ein Herd oder ein Wasserkocher gibt es keine Pausen, in denen sich Leitung und Klemmen abkühlen.

Dazu kommt die Art des Fehlerstroms: Ladeelektronik kann Fehlerströme erzeugen, die eine gewöhnliche Fehlerstromschutzeinrichtung nicht sicher erfasst. Deshalb gelten für Ladeeinrichtungen eigene Anforderungen an den Fehlerstromschutz.

Warum wir keine Typenbezeichnung nennen

Sie werden in Foren und Prospekten Buchstaben und Typenbezeichnungen für Schutzeinrichtungen finden, oft mit dem Zusatz „ist Pflicht". Welche Ausführung in Ihrem Fall erforderlich ist, hängt am konkreten Gerät — manche Wallboxen bringen einen Teil des Schutzes mit — und an der vorhandenen Anlage.

Wir nennen hier keine, weil wir sie nicht am geltenden Regelwerk in der aktuellen Fassung geprüft haben. Eine falsche Angabe an dieser Stelle wäre schlimmer als keine: Sie könnte dazu führen, dass Sie eine korrekte Ausführung anzweifeln oder eine unzureichende akzeptieren.

Was Sie stattdessen tun können, ist die richtige Frage stellen und den richtigen Nachweis verlangen.

Was Sie prüfen können

Steht im Angebot, welche Schutzeinrichtungen enthalten sind? Eine Position „Absicherung" ohne Angabe lässt offen, was eingebaut wird.

Ist die Doppelung ausgeschlossen? Wenn das Gerät einen Teil des Schutzes mitbringt und im Verteiler dasselbe noch einmal eingebaut wird, zahlen Sie zweimal. Das gehört gefragt, nicht unterstellt.

Wird ein eigener Stromkreis vorgesehen? Eine Ladeeinrichtung teilt sich den Stromkreis in aller Regel nicht mit anderen Verbrauchern.

Ist die Inbetriebnahme mit Prüfung und Protokoll enthalten? Das ist der Punkt, der zählt.

Das Prüfprotokoll

Nach der Errichtung wird die Anlage geprüft und gemessen. Das Ergebnis ist ein Protokoll mit den Messwerten, dem Datum, der ausführenden Person und einer Unterschrift.

Dieses Dokument brauchen Sie an drei Stellen: gegenüber dem Netzbetreiber, gegenüber Ihrer Versicherung im Schadensfall und gegenüber einem Käufer, wenn Sie das Haus verkaufen.

Verlangen Sie es ausdrücklich und schriftlich zugesagt. Ein Betrieb, der ordnungsgemäß arbeitet, erstellt es ohnehin — die Frage ist nur, ob Sie eine Kopie bekommen.

Wer arbeiten darf

§ 13 Abs. 1 NAV weist dem Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber die Verantwortung für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung zu. Errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden darf sie nur nach den Vorschriften der Verordnung, anderen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik.

Und § 13 Abs. 2 NAV bestimmt, dass Arbeiten an der Anlage nur durch den Netzbetreiber oder durch ein Installationsunternehmen ausgeführt werden dürfen, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Der erste Satz ist der praktisch wichtige: Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Anschlussnehmer. Deshalb ist der Nachweis, dass fachgerecht gearbeitet und geprüft wurde, Ihre Unterlage und nicht die des Betriebs.

Fragen Sie danach, wenn der Anbieter kein klassischer Elektrobetrieb ist. Manche Vertriebe verkaufen das Gerät und vermitteln die Montage an wechselnde Subunternehmer — dann ist die Frage, wer am Ende unterschreibt.

Die Nachfrage

zum Angebot vom … bitte ich um Angabe, welche Schutzeinrichtungen für den Ladestromkreis vorgesehen sind, wo sie eingebaut werden und ob das angebotene Gerät bereits Schutzfunktionen mitbringt, die dadurch nicht doppelt erforderlich werden. Zudem bitte ich um Bestätigung, dass die Prüfung der fertigen Anlage enthalten ist und mir das Prüfprotokoll mit Messwerten ausgehändigt wird.

Zwei Fragen. Bei der zweiten ist ein Nein keine Verhandlungsposition.

Im Text genannte Grundlagen

§ 13 Abs. 1 NAV · § 13 Abs. 2 NAV

Wallbox-Angebot prüfen

13 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.1.0. Die Vorschau kostet nichts.

Angebot für die Wallbox-Installation prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.