Ratgeber PV-Angebot prüfen

Zehn Positionen, die in PV-Angeboten regelmäßig fehlen

Gerüst, Zählerschrank, Erdarbeiten, Anmeldung — die Liste der Leistungen, die später als Nachtrag kommen.

18.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Zehn Positionen fehlen in PV-Angeboten regelmäßig und kommen später als Nachtrag — angefangen beim Gerüst.
  • Die Formulierung „falls erforderlich“ bereitet einen Nachtrag vor; sie steht meist bei Gerüst und Zählerschrank.
  • Der beste Schutz ist ein Anbieter, der auf dem Dach war: Verschattung, Dachzustand, Zählerschrank und Kabelwege kennt man nicht aus der Ferne.
  • Statt zehn Einzelfragen genügt eine: Welche Leistungen sind nicht im Preis enthalten, und was kosten sie erfahrungsgemäß?

Ein Angebot über 21.400 Euro und eine Endrechnung über 24.800 Euro. Die Differenz besteht selten aus einer großen Position. Sie besteht aus sechs kleinen, die im Angebot nicht standen.

Die Liste

1. Gerüst. Bei Steildächern ab einer bestimmten Höhe vorgeschrieben. Wird gern als „falls erforderlich" geführt.

2. Anpassung des Zählerschranks. Ältere Zählerschränke erfüllen die Anforderungen des Netzbetreibers nicht. Der Austausch ist ein vierstelliger Posten und trifft viele Bestandsgebäude.

3. Zweirichtungszähler. Wird vom Netzbetreiber gestellt, kostet aber Miete. Ob und in welcher Höhe, gehört genannt.

4. Erdarbeiten für Kabelwege. Wenn Wechselrichter oder Speicher in einem Nebengebäude stehen.

5. Potentialausgleich und Blitzschutz. Bei vorhandener Blitzschutzanlage muss die PV-Anlage eingebunden werden.

6. Dachdurchdringung und Abdichtung. Bei Flachdächern und bei Dachziegeln, die nicht mehr hergestellt werden.

7. Ersatzziegel. Bei alten Dächern brechen beim Montieren regelmäßig welche.

8. Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister. Beides ist Pflicht. Wer es macht, gehört ins Angebot.

9. Vogelschutz. Gitter unter den Modulen, wenn Tauben ein Thema sind. Nachträglich braucht es wieder ein Gerüst.

10. Entsorgung. Verpackung, alte Ziegel, Palette.

Die Nachfrage

Statt zehn Einzelfragen eine:

bitte teilen Sie mir mit, welche der folgenden Leistungen im Angebotspreis enthalten sind und welche nicht: Gerüst, Anpassung des Zählerschranks, Erdarbeiten für Kabelwege, Einbindung in einen vorhandenen Blitzschutz, Dachabdichtung und Ersatzziegel, Anmeldung beim Netzbetreiber, Registrierung im Marktstammdatenregister, Entsorgung. Für die nicht enthaltenen bitte ich um eine Kostenschätzung.

Ein Anbieter, der vor Ort war, kann das beantworten. Einer, der das Angebot aus einer Excel-Vorlage erzeugt hat, kann es nicht — und das ist die eigentliche Information.

Die Ortsbegehung

Zwei dieser Positionen sind nicht verhandelbar, sondern vorgeschrieben: die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister nach der MaStRV. Wer sie im Angebot nicht findet, macht sie am Ende selbst oder bekommt sie nachberechnet.

Der beste Schutz gegen Nachträge ist ein Anbieter, der auf dem Dach war. Ein Angebot, das ohne Ortstermin entsteht, kann Verschattung, Dachzustand, Zählerschrank und Kabelwege nicht kennen.

Wenn Sie zwei Angebote haben und eines stammt von jemandem, der vor Ort war, ist das ein Argument, das jenseits des Preises zählt.

Die Formulierung, auf die Sie achten

„Falls erforderlich" ist der Satz, der Nachträge vorbereitet. Er steht meist bei Gerüst und Zählerschrank.

Er ist nicht unzulässig. Er bedeutet nur, dass Sie die Kosten nicht kennen. Fragen Sie in diesem Fall nach dem Preis für den Fall, dass es erforderlich ist — dann kennen Sie ihn wenigstens vorher.

Was danach noch kommt

Zwei Positionen, die nicht der Installateur berechnet und die trotzdem zu den Kosten gehören:

Versicherung. Die Anlage gehört in die Wohngebäudeversicherung oder in eine eigene Photovoltaikversicherung. Klären Sie das vor der Inbetriebnahme mit Ihrem Versicherer.

Steuerliche Behandlung. Für viele Anlagen greifen seit 2023 Erleichterungen bei Einkommen- und Umsatzsteuer. Ob und wie sie bei Ihnen wirken, beantwortet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

In der Prüfung

Der Umfang der Montagearbeiten ist Prüfpunkt PVA-03 in unserem Prüfkatalog, Elektroarbeiten und Zählerschrank PVA-04, Anmeldung und Registrierung PVA-05, die Umsatzsteuer PVA-32. Der Bericht nennt jede Leistung, die weder als enthalten noch als ausgeschlossen erkennbar ist.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.