Ratgeber Badangebot prüfen

„Sanitärobjekte im Wert von 3.000 Euro

Budgetpositionen beschreiben keine Leistung, sondern einen Betrag. Wie Sie ihren Anteil ausrechnen und was Sie stattdessen verlangen.

7.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Eine Position, die nur einen Geldbetrag nennt, sagt nichts über Menge, Qualität oder Ausführung.
  • Addieren Sie alle Budgetpositionen und setzen Sie die Summe ins Verhältnis zur Angebotssumme.
  • Der Anteil ist der Teil des Angebots, über dessen Inhalt noch nichts feststeht.
  • Verlangen Sie Hersteller und Serie je Objekt, ersatzweise eine Qualitätsstufe mit zwei Beispielprodukten.

Die Position steht in fast jedem Badangebot, und sie ist die einzige, deren Betrag am Ende garantiert nicht stimmt: ein Geldbetrag statt einer Beschreibung.

Warum das etwas anderes ist als ein Preis

Bei jeder anderen Position sagt der Betrag, was etwas kostet. Bei einer Budgetposition sagt er, wie viel Sie ausgeben dürfen, bevor es teurer wird.

Geschuldet ist nach § 631 Abs. 1 BGB das versprochene Werk. Bei einer Budgetposition ist genau das offen: Versprochen wurde ein Betrag, nicht eine Ausstattung.

Der Unterschied zeigt sich beim Termin im Ausstellungsraum. Sie suchen aus, addieren, und liegen über dem Budget. Die Differenz zahlen Sie zusätzlich, in der Regel zum Listenpreis — nicht zu dem Einkaufspreis, mit dem der Betrieb kalkuliert hat.

Die Rechnung in fünf Minuten

Gehen Sie das Angebot durch und markieren Sie jede Position, die nur aus einer Bezeichnung und einem Betrag besteht. Typisch sind:

  • Sanitärobjekte im Wert von …
  • Armaturen nach Wahl, Budget …
  • Fliesen, Materialpreis bis … Euro je Quadratmeter
  • Duschabtrennung im Wert von …
  • Accessoires, Pauschale

Addieren Sie. Teilen Sie durch die Angebotssumme. Bei einem Bad über 24.000 Euro sind Budgetpositionen von 6.000 Euro ein Viertel — ein Viertel, über dessen Inhalt noch nichts feststeht.

Diese Zahl ist der Kern jeder Nachfrage. Sie bewertet nichts und ist trotzdem unbequem.

Der Test, der zwanzig Minuten kostet

Nehmen Sie den Budgetbetrag und gehen Sie damit in einen Sanitärausstellungsraum oder in einen Onlineshop. Stellen Sie eine vollständige Ausstattung zusammen: WC mit Betätigungsplatte, Waschtisch mit Unterschrank, Armaturen, Dusche mit Abtrennung, gegebenenfalls Wanne.

Wenn Sie mit dem Budget hinkommen, ist es realistisch kalkuliert. Wenn Sie deutlich darüber liegen, wissen Sie vor der Unterschrift, was auf Sie zukommt — und können es verhandeln, statt es später zu bezahlen.

Was stattdessen dastehen sollte

Erste Wahl: Hersteller und Serie je Objekt. Damit ist das Angebot vergleichbar und die Gewährleistung zuordenbar.

Zweite Wahl: eine Qualitätsstufe mit zwei benannten Beispielprodukten. Das lässt Ihnen die Auswahl und legt trotzdem ein Niveau fest.

Nicht ausreichend: „Markenqualität", „gehobene Ausstattung", „nach Wahl des Bauherrn".

Die Nachfrage

das Angebot vom … beschreibt mehrere Positionen nur über einen Geldbetrag, zusammen … Euro und damit … Prozent der Angebotssumme. Bitte teilen Sie mir zu diesen Positionen die vorgesehenen Produkte mit Hersteller und Serie mit, ersatzweise die Qualitätsstufe mit je zwei Beispielprodukten. Zusätzlich bitte ich um die Angabe, zu welchen Konditionen eine Überschreitung des Budgets abgerechnet wird.

Der letzte Satz ist der wichtigste und wird am seltensten gestellt. Er entscheidet darüber, ob eine Überschreitung Sie 300 oder 900 Euro kostet.

Der Zusammenhang mit dem Rest

Budgetpositionen und fehlende Gewerketrennung treten meist zusammen auf. Beide haben dieselbe Ursache: Das Angebot wurde vor der Detailplanung geschrieben.

Das ist nicht unseriös — es ist der übliche Ablauf. Nur gehört die Detailplanung dann vor die Unterschrift und nicht danach.

Im Text genannte Grundlagen

§ 631 Abs. 1 BGB

Badangebot prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.