Bauzeit: die Wochen ohne eigenes Bad
Bei einem Einzelbad ist die Bauzeit der Zeitraum ohne Bad. Sie gehört in den Vertrag, nicht in eine Fußnote.
26.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Bei einem Bad ist die Bauzeit keine Nebensache, sondern der Zeitraum, in dem Sie kein Bad haben.
- Verlangen Sie eine Dauer mit Startpunkt oder einen Fertigstellungstermin, keine Angabe mit „voraussichtlich".
- Fragen Sie nach der Zahl der Arbeitstage und nach den Pausen zwischen den Gewerken — beides zusammen ergibt die Kalenderzeit.
- Klären Sie vorher, ob WC und Dusche zwischenzeitlich nutzbar bleiben und wer eine Übergangslösung stellt.
Acht Arbeitstage, sagt der Betrieb. Vier Wochen, sagt die Erfahrung. Beide haben recht, und der Unterschied zwischen beiden Zahlen ist der eigentliche Inhalt dieses Themas.
Warum Arbeitstage und Kalenderzeit auseinanderfallen
Ein Bad wird von mehreren Gewerken nacheinander bearbeitet, und dazwischen liegen zwei Sorten Pausen.
Technische Wartezeiten. Estrich muss trocknen, bevor abgedichtet wird. Die Abdichtung muss trocknen, bevor gefliest wird. Diese Zeiten sind nicht verhandelbar und gehören eingeplant.
Organisatorische Pausen. Der Fliesenleger kommt am Montag, weil er bis Freitag auf einer anderen Baustelle ist. Diese Pausen sind es, die aus acht Arbeitstagen vier Wochen machen — und sie hängen an der Planung des Betriebs.
Fragen Sie deshalb nach beidem getrennt: Wie viele Arbeitstage sind kalkuliert, und über welchen Kalenderzeitraum verteilen sie sich?
Was im Angebot stehen sollte
Ein Fertigstellungstermin oder eine Dauer mit einem Startpunkt, an dem sie zu laufen beginnt. Ohne beides greift § 271 Abs. 1 BGB: Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, gibt es keinen Termin, an dem sich jemand messen lassen muss. „Ausführung ca. 3 bis 4 Wochen" ohne Startdatum ist keine Angabe, weil der Start offen bleibt.
Zitieren Sie Vorbehalte wörtlich, wenn welche dastehen. Materialverfügbarkeit und Krankheit sind reale Gründe; eine Klausel, die jede Verzögerung deckt, macht den Termin allerdings zur Absichtserklärung.
Die Frage, die alle vergessen
Haben Sie ein zweites WC?
Wenn ja, ist die Bauzeit unangenehm, aber lösbar. Wenn nein, ist sie das zentrale Thema des ganzen Projekts, und sie gehört vor der Unterschrift besprochen:
- Bleibt das WC während eines Teils der Arbeiten nutzbar?
- Wird ein Übergangs-WC gestellt, und von wem?
- Gibt es eine Dusche im Haus, bei Nachbarn oder im Fitnessstudio um die Ecke?
Manche Betriebe planen das aktiv ein und bauen das WC zuletzt aus. Andere nicht. Der Unterschied kostet nichts und entscheidet darüber, wie diese vier Wochen werden.
Der Ablauf, an dem Sie sich orientieren können
- Abbruch und Entsorgung
- Rohinstallation Sanitär und Elektro
- Trockenbau und Vorwand
- Estrich, Trockenzeit
- Abdichtung, Trockenzeit
- Fliesen, Trockenzeit
- Objekte, Armaturen, Silikon
- Maler, Restarbeiten, Abnahme
Acht Schritte, davon drei mit Wartezeit. Wenn Ihnen jemand zehn Arbeitstage in zwei Wochen zusagt, fragen Sie, wie die Trockenzeiten darin unterkommen.
Die Nachfrage
zum Angebot vom … bitte ich um Angabe eines Fertigstellungstermins oder einer Ausführungsdauer mit Startpunkt, um die Zahl der kalkulierten Arbeitstage und um eine grobe Abfolge der Gewerke einschließlich der Trockenzeiten. Zudem bitte ich um Mitteilung, ob das WC während eines Teils der Arbeiten nutzbar bleibt.
Vier Angaben. Die letzte ist die, nach der sonst niemand fragt, und die im Alltag den größten Unterschied macht.
Was Sie selbst tun können
Legen Sie den Beginn nicht in die Wochen vor Weihnachten oder in die Ferienzeit. Nicht wegen des Betriebs, sondern wegen der Zulieferer: Eine fehlende Armatur, die zwei Wochen auf Lieferung wartet, hält alles an.
Und treffen Sie die Auswahl der Objekte, bevor die Arbeiten beginnen. Die häufigste Verzögerung entsteht nicht auf der Baustelle, sondern im Ausstellungsraum.
Im Text genannte Grundlagen
§ 271 Abs. 1 BGB