Ratgeber Architektenrechnung prüfen
Was im Architektenvertrag zum Honorar stehen sollte
Sechs Angaben, die eine spätere Rechnung nachprüfbar machen, und warum § 650q BGB die Textform verlangt.
22.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Sechs Angaben machen eine spätere Rechnung nachprüfbar: Honorarart, Grundlage der anrechenbaren Kosten, Honorarzone, beauftragte Leistungsphasen, Nebenkosten und der Umgang mit Nachträgen.
- Für Architekten- und Ingenieurverträge gelten die §§ 650p ff. BGB; § 650q BGB verweist auf das Werkvertragsrecht.
- Seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-377/17 gibt es kein Sicherheitsnetz der Mindestsätze mehr — es gilt, was vereinbart wurde.
- Eine Honorarvereinbarung gehört in Textform, schon damit sie sich später belegen lässt.
Fast jeder Streit über eine Architektenrechnung geht auf denselben Punkt zurück: Im Vertrag steht zum Honorar zu wenig. Zwei Jahre später fehlt der Maßstab, an dem sich die Rechnung messen ließe.
Dieser Artikel ist für den Zeitpunkt vor der Unterschrift. Wenn Ihre Rechnung schon da ist, hilft er trotzdem — er sagt Ihnen, wonach Sie in Ihrem Vertrag suchen.
Sechs Angaben
1. Die Honorarart. Nach HOAI, Pauschale oder nach Zeit. Diese eine Angabe entscheidet, wie alles Weitere zu lesen ist.
2. Die Honorarzone. Bei Abrechnung nach HOAI. Steht sie im Vertrag, ist sie vereinbart, und die Schlussrechnung kann nicht plötzlich eine Stufe höher liegen.
3. Der Satz innerhalb der Tafel. Die Honorartafel des § 35 HOAI nennt zu jeder Kombination einen Von- und einen Bis-Wert. Zwischen beiden liegen zehn bis zwanzig Prozent. Ohne Festlegung ist offen, welcher gilt.
4. Die Kostenermittlung als Grundlage. Kostenberechnung, Kostenanschlag oder Kostenfeststellung. Und ob dieselbe Grundlage für alle Leistungsphasen gilt.
5. Die beauftragten Leistungsphasen. Einzeln aufgeführt, nicht als „Lph 1–9". Und ob eine Phase eingeschränkt beauftragt ist.
6. Die Nebenkosten. Pauschale mit Prozentsatz oder Einzelnachweis. Beides ist zulässig, eines von beidem muss dastehen.
Dazu die besonderen Leistungen, falls schon absehbar, und der Zahlungsplan.
Die Form
§ 650q BGB verweist für Architekten- und Ingenieurverträge auf das Werkvertragsrecht, § 650r regelt das Sonderkündigungsrecht nach der Zielfindungsphase. Eine Honorarvereinbarung sollte in Textform vorliegen, schon damit sie sich später belegen lässt.
Praktisch heißt das: Was am Telefon besprochen wurde, gilt im Streit als nicht besprochen. Eine kurze Bestätigungsmail nach jedem Gespräch löst das Problem.
Was seit 2019 anders ist
Bis zum Urteil des EuGH vom 04.07.2019 hatte eine lückenhafte Honorarvereinbarung ein Sicherheitsnetz: Bei Zweifeln galten die Mindestsätze der HOAI. Dieses Netz gibt es nicht mehr — die Honorartafeln sind Orientierungswerte.
Umgekehrt heißt das: Der Vertrag trägt heute mehr Gewicht als früher. Eine klare Vereinbarung schützt beide Seiten, und eine unklare schadet beiden.
Was Sie tun können, wenn der Vertrag dünn ist
Wenn Sie mitten im Projekt merken, dass zum Honorar wenig geregelt ist, ist eine Nachverhandlung im Zweifel besser als eine Klärung am Ende. Ein Satz genügt:
Für meine Kostenplanung hätte ich gern schriftlich, von welchen anrechenbaren Kosten, welcher Honorarzone und welchem Satz Sie ausgehen und welche Nebenkostenregelung gilt.
Das ist keine Konfrontation. Ein Büro, das sauber arbeitet, beantwortet es in zehn Minuten.
Wenn die Rechnung schon da ist
Dann suchen Sie in Ihrem Vertrag nach den sechs Angaben oben und halten sie neben die Rechnung. Jede Abweichung ist eine Nachfrage, jede fehlende Angabe im Vertrag ist der Grund, warum die Nachfrage schwieriger wird.
Ob sich aus einer Abweichung ein Anspruch ergibt, beantwortet ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Was eine Prüfung leisten kann, ist die Gegenüberstellung.
In der Prüfung
Der Abgleich zwischen Rechnung und Vereinbarung ist Prüfpunkt ARC-13 in unserem Prüfkatalog, der Bezug zum Vertrag ARC-03. Beide werden nur ausgewertet, wenn Sie den Vertrag mit hochladen oder Angaben dazu machen. Ohne diese Grundlage stellt der Bericht nur fest, was in der Rechnung steht.
Die Vorschau ist kostenlos.
Im Text genannte Grundlagen
§ 35 HOAI · § 650q BGB